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Rauchverbot

Dauerbrenner: Das Rauchverbot in der Gastronomie Foto: Archiv

Niedersachsen

Landesregierung lehnt Ausnahmen ab

Beim Rauchverbot pocht DEHOGA auf Selbstentscheidungsrecht der Gastgeber

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2010/5 vom 30. Januar 2010
von Uwe Wedler

HANNOVER. Alles bleibt wie es ist. Nach dem jüngsten Evaluierungsbericht über das Nichtraucherschutzgesetz in sieht die Landesregierung keinen Anlass, weitere Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten zuzulassen. Der DEHOGA bleibt ungeachtet dessen bei seinen bekannten Forderungen nach Lockerung des Gesetzes bei geschlossenen Gesellschaften. Zusätzlich empfiehlt der Verband die Aufnahme einer Innovationsklausel in das Gesetz. Damit soll den Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, bei entsprechend innovativem technischem Stand der Absauganlagen das dann wieder zu gestatten, wenn eine Schadstoffbelastung der Gäste durch Zigarettenrauch ausgeschlossen werden kann. Verbandspräsident Hermann Kröger pocht auf das Selbstentscheidungsrecht für geschlossene Gesellschaften: „Es ist für Wirte und Hoteliers kaum leistbar, den Gastgebern von Familien- und Firmenfeiern plausibel zu machen, warum sie in diesem Fall nicht selbst bestimmen dürfen“. Gerade für Niedersachsen sei eine Änderung des Gesetzes an dieser Stelle besonders wichtig, weil die Gesetzeslage in den Nachbarländern NRW und Schleswig-Holstein geschlossenen Gesellschaften die Entscheidung überlässt. Uwe Wedler

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