Hotellerie
Nach Razzia nun Bußgeldverfahren
von Armin Leberzammer
MÜNCHEN. Acht Monate nach umfangreichen Razzien in renommierten Münchener Hotels sind nun erste Bußgeldbescheide wegen der „Beauftragung von Personen ohne Arbeitserlaubnis" erteilt worden. Dies bestätigte René Matschke vom zuständigen Hauptzollamt München gegenüber der AHGZ. Die Höhe der Bußgelder, die noch nicht rechtskräftig sind, bewege sich zwischen 1000 und 30000 Euro.
Auf die Spur kamen die Ermittler durch eine Routinekontrolle bei einer Reinigungsfirma, zu deren Kunden die Hotels zählten. „Wir haben dabei festgestellt, dass der Betrieb ungewöhnlich viele Subunternehmer beschäftigt", erläutert Matschke. Der Verdacht auf Beschäftigung von Scheinselbständigen vor allem aus Osteuropa hat sich offenbar bestätigt. Während der Geschäftsführung des Reinigungsunternehmens sogar Haftstrafen drohen, stehen die betroffenen Hotels vor der Alternative, die Bußgelder zu zahlen oder den Bescheid abzulehnen. Im zweiten Fall würde das Verfahren vor dem Amtsgericht München zur Verhandlung gebracht, so René Matschke.
Welche Hotels davon betroffen sind, darüber durfte und wollte der Zollfahnder keine Auskunft erteilen. Ähnlich wortkarg geben sich die Hoteliers. Während Konstanze Ruf vom Mandarin Oriental zumindest einräumte, im vergangenen Oktober Ziel der Hausdurchsuchungen gewesen zu sein, verweigerten andere Gästehäuser auf Anfrage dieser Zeitung jede Auskunft. Mit Verweis auf laufende Verfahren „gegen diverse Hotels" wollte Ruf keinen weiteren Kommentar abgeben. Ob es einen Bußgeldbescheid gegen das 5-Sterne-Haus gebe, ließ sie offen.
Konkret wird den seinerzeit durchsuchten Hotels vorgeworfen, zu geringe Stundensätze mit der beauftragten Reinigungsfirma verrechnet zu haben. „Bei einem gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,15 Euro für die Putzkräfte müsste dieser Satz normalerweise zwischen 16 und 16,50 Euro liegen", erklärt Matschke. Wenn dieser aber, wie die Ermittlungen ergaben, deutlich darunter liege, „dann liegt das in der Verantwortung der Hoteliers."
Einige Hotelmanager hätten sich dabei ihm gegenüber über mangelnde Information seitens des Verbandes zu diesem Thema beklagt, so Matschke. Ein Vorwurf, den Frank-Ulrich John vom BHG so nicht stehen lassen möchte - vor allem, da er nicht weiß von welcher Seite er komme: „Wir haben auf unseren Hoteliers- und Kreisversammlungen immer und immer wieder vor diesen Gefahren gewarnt." Conrad Mayer, Vorsitzender des BHG-Kreisverbandes München verweist darauf, „dass es hie und da auch eine Holschuld gibt, sich zu informieren." Solche Vorwürfe machten ihn „wütend, gerade weil ich diese Herrschaften prinzipiell nie auf unseren Veranstaltungen sehe." Speziell die Konzernhotellerie bewege sich hier auf hohem Ross.
Mayer zweifelt allerdings gleichzeitig stark an, ob die Bußgeldbescheide vor Gericht Bestand haben werden: „Ich bin nicht der Meinung, dass der Zoll Recht hat." René Matschke kündigt derweil an, weiter aktiv das Hotelgewerbe zu beobachten. „Die Ermittlungen werden sicher bundesweit ausgedehnt", so der Beamte des für Stadt und Landkreis München sowie für den Landkreis Fürstenfeldbruck zuständigen Hauptzollamts, „oder die Verhältnisse verbessern sich hoffentlich."


