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Hessen

Neues Berufsbild vor der Einführung

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2004/44 vom 30. Oktober 2004

BAD ZWISCHENAHN Die Sachverständigen des Bundes für die Schaffung des neuen Berufsbildes „KaufmannJuristische Person oder natürliche Person, die ein Handelsgewerbe von solcher Bedeutung betreibt, dass davon ausgegangen werden kann, dass sie sich mit den Gepflogenheiten des Handels auskennt, sodass man sie den Besonderheiten des Handelsrechts unterwerfen kann die Definition ist in § 1 Abs.
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/-frau für Tourismus und Freizeit“ haben sich für zwei Tage in Bad Zwischenahn getroffen, um den neuen Ausbildungsberuf auf den Weg zu bringen. Nach mehrmonatiger Beratung steht nun ein konkretes Profil. Nun muss es noch von verschiedenen Bundesgremien formell genehmigt werden, damit zum 1. August 2005 die ersten Auszubildenden diesen Beruf erlernen können. Die Kaufleute für Tourismus und Freizeit werden in den unterschiedlichsten Unternehmen der Branche tätig sein. Das neue Berufsbild soll die bisherige Fachrichtung „Kuren und Fremdenverkehr“ innerhalb des Berufsbildes Reiseverkehrskaufmann/-frau ersetzen.


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