Anzeige

Rauchverbot

Rauchverbot

Nichtraucherschutz: Informanten gegen Verstöße bleiben anonym

22. Februar 2010
von Stefan Pluder

KIEL. Wer sich in einem Gaststättenbetrieb durch Zigarettenrauch belästigt fühlt und den Betreiber wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucher-Schutz-Gesetz anzeigt, bleibt anonym und braucht keine Repressalien zu befürchten. Dies folgt aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen 14A 167/08).

Hintergrund: Gäste eines Kieler Lokals hatten vor zwei Jahren die Behörden über mehrere Verstöße gegen den Nichtraucherschutz informiert. Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel hatte der Inhaberin für den Wiederholungsfall ein Zwangsgeld angedroht.

Die Gastwirtin legte Widerspruch ein und beantragte Akteneinsicht - laut Gericht in der Absicht, gegen die Informanten später ein Hausverbot zu verhängen. Die Landeshauptstadt verwehrte der Wirtin die uneingeschränkte Akteneinsicht mit dem Hinweis auf die schutzwürdigen Interessen der Informanten und kündigte an, deren Namen unkenntlich zu machen. Begründung: Es sei nicht hinzunehmen, dass Bürger, die sich an das Ordnungsamt wenden, um zu ihrem Recht zu kommen, negative Folgen befürchten müssen. Die Behörde, heißt es weiter, sei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Die Gastwirtin hatte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig geklagt und wurde mit ihrer Klage abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Klägerin hat die Möglichkeit, Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Themenalarm Kommentieren Drucken

Weitere Artikel aus Regional und Lokal vom 22.02.2010 :

Hotellerie: Hotel Sperber meldet Insolvenz an (22.02.2010)
Gestorben: Monrepos-Chefin Birgit Klett ist tot (22.02.2010)
Messe: Durststrecke im Tagungsgeschäft scheint überwunden (22.02.2010)
Aktion: Hamburg: Renaissance Hotel zeigt sich wohltätig (22.02.2010)

Weitere Artikel zu den Themen:

, ,

Diesen Artikel bei Google+, Xing, Twitter oder Facebook weiterempfehlen:

Leser-Kommentare zum Artikel (1)

Müller Franz, Kiel
Müller Franz, Kiel

04.03.2010 um 22:35

Betreff: Rauchen

Das Urteil ist zu begrüßen. Wer Gestzesverstöße meldet, darf keine Nachteile haben.

Anzeige

Die AHGZ bei Facebook

Aktuelle Jobangebote im Jobsterne-Stellenmarkt

Zu weiteren 40.000 Stellenangeboten

Frage der Woche

Nachfolge

Die Eltern haben Erfolg, doch die Kinder winken ab. „Warum finden sich für viele Gastro-Betriebe keine Nachfolger?“

Diskutieren Sie mit