Rauchverbot
Nichtraucherschutz: Informanten gegen Verstöße bleiben anonym
von Stefan Pluder
KIEL. Wer sich in einem Gaststättenbetrieb durch Zigarettenrauch belästigt fühlt und den Betreiber wegen eines Verstoßes gegen das Nichtraucher-Schutz-Gesetz anzeigt, bleibt anonym und braucht keine Repressalien zu befürchten. Dies folgt aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen 14A 167/08).
Hintergrund: Gäste eines Kieler Lokals hatten vor zwei Jahren die Behörden über mehrere Verstöße gegen den Nichtraucherschutz informiert. Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel hatte der Inhaberin für den Wiederholungsfall ein Zwangsgeld angedroht.
Die Gastwirtin legte Widerspruch ein und beantragte Akteneinsicht - laut Gericht in der Absicht, gegen die Informanten später ein Hausverbot zu verhängen. Die Landeshauptstadt verwehrte der Wirtin die uneingeschränkte Akteneinsicht mit dem Hinweis auf die schutzwürdigen Interessen der Informanten und kündigte an, deren Namen unkenntlich zu machen. Begründung: Es sei nicht hinzunehmen, dass Bürger, die sich an das Ordnungsamt wenden, um zu ihrem Recht zu kommen, negative Folgen befürchten müssen. Die Behörde, heißt es weiter, sei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Die Gastwirtin hatte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig geklagt und wurde mit ihrer Klage abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Klägerin hat die Möglichkeit, Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen.


Müller Franz, Kiel
04.03.2010 um 22:35
Betreff: Rauchen
Das Urteil ist zu begrüßen. Wer Gestzesverstöße meldet, darf keine Nachteile haben.