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Niedersachsen Schärfere Kriterien für Fördermittel

Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag plädiert für Einrichtung eines Tourismusfonds mit strengen Auflagen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2011/39 vom 24. September 2011
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HANNOVER. Gastronomie, Hotellerie und andere touristische Leistungsanbieter in sollen künftig auf ein Kredit- und ein Bürgschaftsprogramm zurückgreifen können, für das ein Tourismusfonds eingerichtet wird. Dafür plädiert der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) als Dachverband der Industrie- und Handelskammern in seinen neuen „Positionen für eine zukünftige Tourismusförderung“.

An die Antragsteller will der allerdings strenge Maßstäbe anlegen. So müssten sie etwa Klassifizierungen nach DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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oder Deutschem Tourismus-Verband nachweisen. Außerdem müsse eine Klassifizierung im Rahmen des Projektes „Service-Qualität Deutschland“ zwingende Voraussetzung für eine Förderung bleiben, so der NIHK.

Dass die niedersächsische Landesregierung die Förderung von einer reinen Hotelförderung auf eine Förderung des Beherbergungsgewerbes insgesamt umgestellt hat, ist nach Auffassung des NIHK begrüßenswert. Allerdings müssten die Kriterien verschärft und an die für das Kredit- und Bürgschaftsprogramm angeglichen werden.

Hintergrund des neuen Forderungskataloges des NIHK ist die nächste EU-Förderperiode 2014 bis 2020. In dem Positionspapier betont der Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag die herausragende Bedeutung, die der Tourismus für das Land Niedersachsen hat. Schließlich erwirtschafte er Umsätze von mehr als 15 Mrd. Euro pro Jahr, habe 340.000 Beschäftigte und verschaffe allein den niedersächsischen Kommunen geschätzte jährliche Steuereinnahmen von 320 Mio. Euro.

Der NIHK bekennt sich zu dem hohen Stellenwert der Infrastruktur, betont aber, dass eine Dauerförderung im Grundsatz ausgeschlossen werden müsse. Deshalb sollten bei Einrichtungen der touristischen Infrastruktur nach einer öffentlich geförderten Anschubfinanzierung sich selbst tragende Strukturen entstehen.

Trotz des Bekenntnisses zur Förderung der touristischen Infrastruktur muss es nach den Vorstellungen des NIHK weiterhin eine einzelbetriebliche Förderung geben. Allerdings: „Eine Förderung sollte in keinem Fall dazu genutzt werden können, unterlassene Unterhaltungsinvestitionen nachzuholen.“ Vielmehr seien zum Beispiel Kriterien entscheidend wie die, ob ein neues, innovatives touristisches Konzept oder ProduktBezeichnung für am Markt angebotene Wirtschaftsgüter .
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gefördert werden soll oder ob sich das Unternehmen mit seinem Antrag in ein anerkanntes Tourismuskonzept einbringt.

Weitere Punkte des Positionspapiers sind der Ausbau der Beratungsförderung und die verstärkte Weiterbildung der Mitarbeiter. Ferner müssten Förderprogramme, die zum Teil von unterschiedlichen Ministerien verwaltet würden, auch besser koordiniert werden. Thomas Klaus

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