Rauchverbot
NRW lockert Nichtraucherschutz für Ein-Raum-Kneipen
von Brit Glocke
DÜSSELDORF. Ein-Raum-Kneipen in NRW können aufatmen: Der Landtag des Bundeslandes hat das Gesetz zum Nichtraucherschutz jetzt für die getränkeorientierte Kleingastronomie optimiert. Demnach ist das Rauchen künftig in Ein-Raum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche und ohne abtrennbaren Nebenraum gestattet, wenn:
1. keine zubereiteten Speisen zum Verzehr vor Ort verabreicht werden und
2. die Gaststätte im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist.
3. Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu verweigern.
Mit der Gesetzesänderung nimmt die Regierungsmehrheit von CDU und FDP verstärkt Rücksicht auf die wirtschaftlichen Belange der sogenannten Eck-Kneipiers. SPD und Grüne stimmten dagegen. Das neue Gesetz soll im Herbst in Kraft treten.
Olaf Offers, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, begrüßt die Gesetzesnovellierung: Sinnvolle Ausnahmen vom Rauchverbot wie die vergangenen Freitag beschlossene Raucherkneipe oder der Club würden dafür sorgen, dass jeder Gast – rauchend wie nichtrauchend – heute ein Angebot für sich finden kann. „Wir wollten keinen Gast stigmatisieren, und das müssen unsere Betriebe mit diesem Gesetz auch nicht“, zeigte sich Offers zufrieden über die Gestaltung des Rauchverbots in Nordrhein-Westfalen.
Das Nichtraucherschutzgesetzt gilt bereits seit Anfang 2008. In seinem Urteil vom 30. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Länder zudem zu widerspruchsfreien Neuregelungen aufgefordert: Entweder ein absolutes Rauchverbot oder eindeutige Ausnahme-Regelung für Ein-Raum-Gaststätten. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Düsseldorf hat sich von Anfang an gegen ein absolutes Rauchverbot ausgesprochen und bereits damals ein Gesetz mit Ausnahme-Regelungen für Raucherclubs, Raucherräume und Brauchtumsveranstaltungen verabschiedet. Diese wurden jetzt um explizite Regelungen für Ein-Raum-Gaststätten ergänzt.
www.landtag.nrw.de


Stephan, Köln
27.07.2009 um 16:49
Betreff: NiSchG ein Flop
Liebe Leserinnen und Leser, eigentlich bin ich's fast schon müde, darauf hinzuweisen, dass der Nichtraucherschutz mit der aktuellen Gesetzeslage mit den beschriebenen Ausnahmen nicht funktioniert. Eine 0-1-Regelung hätte für die notwendige Klarheit gesorgt: Innerhalb gastronomischer Betriebe Rauchverbot, außerhalb (also in Biergärten oder anderen Freiluftplätzen) geschlossener Wände ja. So müssen Nichtraucher wie ich mit ansehen, wie ein einst einigermaßen großes Angebot an tatsächlichen Nichtraucher-Stätten von Monat zu Monat zurückgeht. Aus wirtschaftlicher Sicht muss das nicht überraschen. Denn für einen Gastronomen entsteht ein Wettbewerbsnachteil, wenn er nicht das Rauchen (illegalerweise - auch ein "Raucherclub" ist kein legales Instrument) zulässt. Einzig die gehobene Restaurantszene kann noch der Macht der rauchenden Minderheit trotzen. In vielen anderen Gastrobetrieben mit einem Thekenbereich gilt längst:"Spätestens ab 22 Uhr stellen wir die Aschenbecher auf die Tische", so ein Kellner im angesagten Café Schmitz auf der Aachener Satrße in Köln. Und damit geht's mit "Volldampf" zurück in die längst zu Ende geglaubte Vergangenheit, in der ein Nichtraucher schon fast wie ein Bittsteller auftrat, wenn er den rauchenden Nebentisch bat, doch bitte der Sucht an der frischen Luft nachzukopmmen. Doch nicht nur die Situation in "Speisekneipen" ist dramatisch. In Betrieben mit Tanzfläche, in denen ein natürlich höheres Bedürnis nach Sauerstoff herrscht, scheint es so, als habe es noch nie ein NiSchG gegeben. Mmit dem Bloßen Hinhängen eines Schildes am Eingang wird klar gemacht, dass der Nichraucher sich einen anderen Club suchen muss, wenn er beim Tanzen keinen Nikotin einatmen will. Doch bei der Suche wird recht schnell enttäuscht sein. Der Großteil der Kölner Clubsszene spielt nach wie vor auf Zeit, getreu dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Und in der Tat. Der Staat gibt Ihnen Recht. Unter dem Hinweis zu knapper Ressourcen verweigert der Kölner Ordnungsamtleiter Kontrollmechanismen, wie der Flut von Gesetzenverstößen begegnet werden kann. Es wäre ein leichtes, die Politessen umzuschulen oder ein Heer von 1-Eurojobbern erfolgsorientiert auf die Jagd nach Verstößen zu schicken. Insbesondere in Kölns angesagten "Feiervierteln" (Altstadt, Südtadt, Friesenviertel, belg. Viertel, Lindenthal, Sülz, Ehrenfeld und Nippes)käme recht schnell ein ansehnlicher Betrag rum. Stattdessen Exekutionsverweigerung eines ohnehin im Sinne des Nichtraucherschutzes - und das war ja mal das Ziel - unbefriedigende Gesetz. So bleibt das NischG weiterhin ein echter Flop, der darauf wartet von der EU kassiert zu werden. Die Hoffnung stirbt zu letzt, doch bis dahin regiert meine Skepsis.