Mecklenburg-Vorpommern
Rauch zieht durch den Landtag
Bei der Abstimmung über Nachbesserungen beim Nichtraucherschutzgesetz geht die CDU auf Konfrontationskurs
SCHWERIN. Er übt sich in Sarkasmus: „Einige Verfassungsrichter haben scheinbar mehr Verständnis für die Lage der kleinen Gastwirte als mancher Volksvertreter.“ So gallig kommentiert Uwe Barsewitz, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Entscheidung in Schleswig-Holstein. Dort darf in Einraumgaststätten, in denen nur der Betreiber bedient, einstweilig weitergeraucht werden. Nach Rheinland-Pfalz und Sachsen sind damit in einem dritten Bundesland die zum Teil dramatischen Auswirkungen des Rauchverbotes in Gaststätten erkannt worden.
Angesichts dieser juristisch begründeten Entscheidung löste eine Behauptung des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, Empörung beim DEHOGA aus. Dieser soll gesagt haben, dass „die von einigen Interessenvertretern öffentlich beklagten Umsatzrückgänge in der Gastronomie bislang nicht seriös zu belegen sind“. Damit stimmte Rühs gegen den Antrag der FDP im Landtag, das Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns zu überarbeiten.
„Ich erwarte von einem Abgeordneten, dass er sich sachkundig macht, bevor er mit solchen Äußerungen in die Öffentlichkeit geht. Umfragen in Bundesländern, die bereits 2007 ein Rauchverbot in Gaststätten eingeführt haben, belegen Umsatzrückgänge bei kleinen Gastronomiebetrieben von bis zu 50 Prozent. Das deckt sich auch mit unseren Umfragen in Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Barsewitz und macht den Wirten Hoffnung. „Wir erwarten noch vor dem Sommer eine grundsätzliche Aussage der Verfassungsrichter in Karlsruhe. Die Zeichen stehen nicht schlecht für die kleinen Wirte. Allerdings muss dabei die gesamte Einraumgastronomie berücksichtigt werden“, so der DEHOGA- Hauptgeschäftsführer. srk
