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Rauchverbot

Sorgt sich um das Wohl seiner Branche: DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Rainer Balke. Foto: Archiv

Rauchverbot

Rauchverbot für geschlossene Gesellschaften trifft Wirte besonders hart

15. Juli 2009
von  

OLDENBURG. An den Umsatzeinbußen von bis zu 60 Prozent, die das Gast- und Reisegewerbe im Bezirk der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer in der vergangenen Winter-Saison zu verzeichnen hatte, ist die Nichtraucherschutz-Gesetzgebung alles andere als „unschuldig“. Darauf hat die zuständige IHK-Geschäftsführerin Carola Havekost bei der Vorstellung der Statistiken hingewiesen.

Denn die Buchungen von geschlossenen Gesellschaften sind laut Havekost deutlich zurückgegangen. Die IHK-Managerin stellt fest: „Bedauerlicherweise sind unsere Vorschläge für Ausnahmen vom in Gaststätten vom Gesetzgeber nicht angenommen worden.“

Zu einer ähnlichen Einschätzung wie Carola Havekost kam unlängst auch der niedersächsische Hauptgeschäftsführer des , Rainer Balke. Er forderte, dass das Rauchverbot bei geschlossenen Gesellschaften aufgehoben werden müsse. Denn: Es gebe deutlich spürbare Rückgänge bei den Buchungen und einen Rückzug ins Private. Rainer Balke: „Die Leute feiern dann eben zuhause, stellen sich ein Zelt in den Garten und heuern einen Caterer an.“


Zum Jahresende will der Niedersächsische Landtag das Rauchverbot auf den Prüfstand stellen. Der DEHOGA hofft darauf, dass dann das Rauchverbot in punkto Familien- und Firmenfeiern aufgebrochen werden wird.

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Leser-Kommentare zum Artikel (2)

Anna, Stuttgart
Anna, Stuttgart

15.07.2009 um 12:37

Betreff: Aufregung berechtigt

Mittlerweile hat man das gute Gefühl: es hält sich sowieso kaum einer daran. Neulich gab es in Niedersachsen ein großes Fest des Hochadels mit über 300 Personen inkl. Polizeichef, Leiter Ordnungsamt, Oberbürgermeister usw.! Das "Geburtstagskind" hat den Hotelier vor die Wahl gestellt: Raucherveranstaltung oder er läßt alles in sein Schloss catern. Und siehe da: alle waren da, viele haben geraucht und niemand hat etwas gesehen. So gehts eben auch. Schade, dass es teilweise nur in jenem Personenkreis so funktioniert. Hier in Baden-Würtemberg greift oftmals die Alternativ des Caterings mit mehrheitlich "freiberuflichen" Kellnern. Da wird Schwarzgeld verdient bis es kracht.

Sebastian, Hamburg
Sebastian, Hamburg

15.07.2009 um 10:53

Betreff: Aufregung unhaltbar

Da bei einer Ausnahme in geschlossenen Gesellschaften vom Rauchverbot kein einziger Gast mehr, kein einziger Euro mehr umgesetzt wird (siehe NRW mit Ausnahmeregelung, trotzdem dort massive Einbußen bei geschlossenen Gesellschaften), und bei einer Regelung zudem der Gast nicht mehr frei entscheiden kann (denn dann entscheidet der Anmelder übers Rauchen, nicht die Anwesenden), ist eine Ausnahme auch wirtschaftlich unsinnig und unnötig. Da auch bei geschlossenen Gesellschaften 80% der Gäste Nichtraucher sind, und zudem ja abgetrennte Räume ohnehin fürs Rauchen benutzt werden können, sind die Dehoga-Forderungen reine Polemik. Eine weitere Ausnahmeregelung bringt nochmehr Chaos, Bürokratie und Wettbewerbsverzerrungen und weniger Wahlfreiheit für Gäste, aber keinen einzigen Euro Umsatz oder Buchung mehr. Dies zeigt deutlich die Entwicklung der Bundesländer bei denen das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften erlaubt ist. Massive Umsatzeinbrüche sind dort der Fall, weil die Raucher dann "geschlossen" unter sich bleiben, aber die Nichtraucher, die die Mehrheit stellen, draussen bleiben.