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Rauchverbot

Bremen

Rauchverbot ist akzeptiert

Seit anderthalb Jahren gilt in der Hansestadt das Nichtraucherschutzgesetz / Bislang 470 Beschwerden und 61 Verfahren

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2009/36 vom 5. September 2009
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BREMEN. Eine Zwischenbilanz des seit dem 1. Januar 2008 geltenden bremischen Nichtraucherschutzgesetzes hat der Senat der Hansestadt, also die Landesregierung, gezogen. Auf Anfrage der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft (Landesparlament) teilte der Senat mit, dass in der Stadtgemeinde Bremen im vergangenen Jahr

25 Gastronomen wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bedacht worden seien; im laufenden Jahr waren es bisher 26 Gastronomen. Sie mussten ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen. Hinzu kamen 20 Euro Verwaltungsgebühr. Außerdem wurden in der ebenfalls zum Land Bremen gehörenden Stadt Bremerhaven zwölf Verfahren eingeleitet und zwei von ihnen wieder eingestellt.

Seitdem das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten ist, wurden insgesamt 470 Beschwerden und Anfragen zum Thema „Verstöße gegen die Nichraucherschutz-Bestimmungen“ behandelt. Das hatte Hausbesuche zur Folge und mündete oft in mündlichen Verwarnungen.

Der Senat hält – wenig überraschend – in der Antwort auf die Parlamentsanfrage an dem Gesetz fest. Nach seiner Einschätzung werde es auch in der Bevölkerung immer stärker akzeptiert. Und es habe die Gastronomie in keine ernsthaften Schwierigkeiten gebracht. Vielmehr seien erst drei Fälle bekannt (einer in Bremen und zwei in Bremerhaven), bei denen das Nichtraucherschutzgesetz als Grund für die Geschäftsaufgabe benannt wurde. Damit tritt der Senat zugleich Presseberichten entgegen, die von 65 Gastronomie-Betrieben zu wissen glauben, deren Schließung ausschließlich durch das Rauchverbot begründet sein sollen. tkl

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