Rauchverbot
Saarland: Ausnahmen vom Rauchverbot
von Peter Hanser
SAARBRÜCKEN. Das Nichtraucherschutzgesetz im Saarland sieht für eine Übergangszeit Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten vor. Wer davon profitieren möchte, sollte laut IHK Saarland noch bis 30. April einen Antrag beim Ministerium für Umwelt stellen. Das neue Gesetz ermöglicht bis zum 1. Dezember 2011 das Rauchen in Gaststätten, wenn abgeschlossene, belüftete Nebenräume eingerichtet wurden, die (wirksam abgetrennt) keine Gesundheitsgefahren für Besucher in den Nichtraucherräumen zulassen.
Grundfläche und Zahl der Sitzplätze in den Raucherräumen dürfen nicht größer sind als in den Nichtraucherräumen. Die Einrichtung dieser Raucherräume muss zwischen 22. November 2007 und 18. November 2009 erfolgt sein. Informationen und Formulare:


