Sachsen
Sauerbratenstreit im Vogtland
AUERBACH (ru). Beim Amtsgericht Auerbach werden die Akten zum so genannten „Sauerbratenstreit“ immer dicker. Unter dem Aktenzeichen 3 C 883/01 ist dort die Klage eines 30-jährigen Mannes aus Münster (Westfalen) registriert. Der wollte im Sommer des vergangenen Jahres im „Schützenhaus Mylau“ einen echt Vogtländischen Sauerbraten genießen.
Das Gericht samt Beilagen wurde serviert, aber postwendend kam die Reklamation des erbosten Gastes: Der Rotkohl sei beleibe nicht rot genug, die Soße viel zu hell. Der Gast, übrigens ein gelernter Koch, weigerte sich im weiteren Verlauf, die Rechnung über 13,89 Mark zu bezahlen. Die Wirtin jedoch ließ nicht locker und rief die Polizei, der Sauerbratenstreit landete schließlich beim Amtsgericht Auerbach. Zur ersten mündlichen Verhandlung reiste der Münsteraner nicht an, folgerichtig wurde ein Versäumnisurteil ausgesprochen. Sein Einspruch brachte Anfang März einen neuen Termin. Dazu wurde ein Gutachten zur „Zubereitungsform und Darreichungsart“ des Bratens angefordert. Die Wirtin musste zunächst 306,78 Euro Vorschuss an den Sachverständigen zahlen. Da sie aus Versehen 6,10 Euro zu wenig überwiesen hatte, erschien der Gutachter nicht, der Termin platzte erneut.
Die nächste Verhandlung ist für den 29. Mai angesetzt, die Prozesskosten belaufen sich inzwischen auf mehrere Hundert Euro.