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DEHOGA

Verband prüft Verfassungsbeschwerde

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2007/35 vom 1. September 2007

STUTTGART. Kleine Gaststätten und Discotheken im Land leiden massiv unter dem Rauchverbot in der Gastronomie. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg bei mehr als 300 gastgewerblichen Kleinbetrieben und Discotheken durchgeführt hat. Ein Monat nach dem Inkrafttreten des Landesnichtraucherschutzgesetzes fürchtet nach Angaben des Verbands jeder zweite der befragten Betriebe um die Existenz. Mehr als zwei Drittel der Betriebe rechnen damit, dass Arbeitsplätze durch das Rauchverbot verloren gehen. „Wir haben gezielt Kleinbetriebe und Discotheken angeschrieben, weil wir hier besonders massive Auswirkungen durch das Rauchverbot erwarten“, so DEHOGA-Präsident Peter Schmid.

Gleichzeitig betont Schmid, dass vor allem die größeren Betriebe der Speisegastronomie offenbar weniger Probleme mit dem „Landesnichtraucherschutzgesetz“ haben. „Es gibt durchaus Betriebe, die mit dem Gesetz klarkommen oder sogar davon profitieren – das bestreitet im DEHOGA niemand. Uns ging es mit der Umfrage aber darum, auf die Probleme der Kleinbetriebe und der Discotheken hinzuweisen.“ Die Prognosen des Verbandes werden durch das Umfrageergebnis bestätigt: 63 Prozent der befragten Kleinbetriebs- und Discothekeninhaber geben an, dass sie bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des Verbots Umsatzverluste hinnehmen mussten – lediglich 3,3 Prozent der befragten Betriebe meldeten ein Umsatzplus.

Besonders betroffen vom Rauchverbot sind laut DEHOGA die Einraum-Gaststätten, die keine Raucher-Nebenräume ausweisen können sowie Discotheken, denen der Gesetzgeber in Baden-Württemberg ausdrücklich verboten hat, Nebenräume für Raucher anzubieten.

83,7 Prozent der vom DEHOGA befragten Discotheken melden Umsatzrückgänge – die angegebenen Umsatzverluste liegen im Mittel bei knapp 28 Prozent. 61 Prozent – also fast zwei Drittel der Diskothekenbetreiber, sehen ihr Unternehmen durch das Rauchverbot in der Existenz bedroht. „Etliche Unternehmer berichten von Gästeabwanderungen in andere Betriebsarten oder in Discos anderer Bundesländer, wo noch kein Rauchverbot gilt“, so Peter Schmid. Über 80 Prozent der befragten Disco-Betreiber befürchten laut DEHOGA Probleme durch Anwohnerbeschwerden, wenn Gäste vor dem Betrieb rauchen.

Ebenfalls massiv betroffen von negativen Auswirkungen des Rauchverbotes sind auch Gaststätten, Kneipen und Bars mit nur einem Gastraum: Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der befragten Betriebe in dieser Kategorie fürchten laut DEHOGA durch das Rauchverbot um die Existenz, fast 70 Prozent der Einraum-Betriebe melden Umsatzverluste durch das Rauchverbot. Der Anteil der Betriebe, die mit Arbeitsplatzverlusten durch das Nichtraucherschutzgesetz rechnen, liegt in der Umfrage bei 69 Prozent.

„Unsere Umfrageergebnisse zeigen die Wettbewerbsverzerrungen durch das Nichtraucherschutzgesetz in aller Deutlichkeit auf. Während größere Speisebetriebe mit dem Rauchverbot offenbar besser zurechtkommen, sind kleine Gasthäuser, Kneipen, Bars und Diskotheken massiv benachteiligt“, so DEHOGA-Präsident Schmid. „Aus vielen Rückmeldungen der Betriebsinhaber spricht die Verbitterung darüber, dass die Politik offenbar keine Rücksicht auf die wirtschaftliche Existenz von Kleinbetrieben nimmt. Einige Unternehmer kündigen im Fragebogen die Schließung ihrer Gaststätte an.“

Der Verband plädiert angesichts der massiven wirtschaft- lichen Probleme durch das Rauchverbot für eine Kennzeichnungspflicht, wie sie auch in Spanien für kleine Gaststätten gilt: „Betriebsinhaber sollten selbst entscheiden können, ob sie ihren Betrieb als Raucher- oder als Nichtraucherlokal führen.“ Für eine solche Lösung haben sich bei der DEHOGA- Umfrage fast drei Viertel der Befragten Unternehmer ausgesprochen.

Auch die Ungleichbehandlung der Discotheken, die im Unterschied zu anderen Betriebsarten keine Nebenräume für Raucher anbieten dürfen, wird vom DEHOGA massiv kritisiert. Die Gesetzentwürfe der Länder Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz sehen eine solches Sonderregelung für Discotheken nicht vor. Der DEHOGA Baden-Württemberg prüft derzeit die Erfolgschancen einer Verfassungsbeschwerde gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz. Peter Schmid: „Unser Verband wird alle sinnvollen und erfolgversprechenden Möglichkeiten nutzen, um den Inhabern von Kleinbetrieben und Discotheken zu helfen.“

www.dehogabw.de

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Leser-Kommentare zum Artikel (15)

Burkhard Weineck Heidelberg
Burkhard Weineck Heidelberg

17.04.2008 um 00:43

Betreff: Kommentar zum Artikel

Woran machen die Antiraucher und die Landesvaeter, das fest ,dass 3300 Nichtraucher am passivrauchen sterben
bogy

silvy bayern
silvy bayern

30.12.2007 um 16:43

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hallo also in Restaurants laß ich es mir noch eingehen, jedoch sollte der Wirt selbst entscheiden können ob er einen Raucherraum extra hat oder nicht.

Jedoch in Discos, Bars und Kneipen finde ich das diskriminierend, denn ich will Party machen und mich dabei wohl fühlen, d.h. auch dabei Rauchen zu können.

Das ist unmenschlich wen man jedes Mal raus muss, drinnen ein Lied verpasst oder im Winter erfrieren muß. Zudem könnte es Lärmbelästigung der Nachbarn darstellen.

Und es gibt viele Menschen die nicht Rauchen und nicht Trinken und trotzdem Sterbens Krank sind. Finde das alles zu übertrieben Doch die dummen Deutschen glauben alles was im TV für Schwachsinn gebracht wird.

STEHT ENDLICH AUF UMD KÄMPFT FÜR EURE RECHTE

Thomas Claudius, Weißenburger Str. 46, 13595 Berlin
Thomas Claudius, Weißenburger Str. 46, 13595 Berlin

21.12.2007 um 12:27

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Seit 13 Jahren als Gastwirt in Berlin, habe ich ständig mit Teuerungen jeder Art zu kämpfen, von der Euroumstellung mal abgesehen (da gab es auch die Selbstverpflichtung der Wirtschaft, die wie immer nicht funktioniert hat, anders als z.B. in Frankreich, wo die Regierung die 1 zu1 Verteuerung gesetzlich verhindert hat). Wenn ich jede Preiserhöhung an meine Gäste weitergegeben hätte, wäre der Laden schon leer. Dies bedeutet für mich, das mein Einkommen nicht mal mehr zur Zahlung einer privaten Rentenversicherung reicht Nur der Wille nicht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen, läßt mich durchhalten. Nun auch noch das Rauchverbot. Bei 90% Raucher in meiner Einraumgaststätte dürfte es wohl mein Ende bedeuten. Hier werden unsere Rechte nicht nur beschnitten, sondern die Einraumgaststätten regelrecht benachteiligt und in die Pleite getrieben. Aber vielleicht hat das ja Methode, wie in Amerika und Australien, zu Gunsten von alles überwuchernden Franchise-Unternehmen für den glücksbringenden Einheitsbrei

Gerold Jackscht Wangen
Gerold Jackscht Wangen

10.12.2007 um 12:52

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Es ist nicht zu fassen welche Blüten intolerante Menschen treiben. Das geht soweit, daß Sie den Rauchern sogar verbieten lassen, ein "reines Raucherlokal" zu eröffnen. Wirft man einen Blick in reine "Nichtraucherkaffees" sieht man gähnende Leere und draußen an 2 Stehtischen frieren die Raucher und schauen in das gemütliche, jetzt aber leere Kaffee Ja, die Kaffees hatten überwiegend von den Rauchern gelebt In der heutigen Zeit solche Intoleranz mahnt zur Wachsamkeit Ich kann nur sagen: "Lausige Zeiten, fürwahr lausige Zeiten"
Die Verfassungsklage hätte unbedingt schon längst vor dem Rauchverbot erfolgen müssen Das Hoga-Gewerbe, die Tabakindustrie, der Bund der Steuerzahler und die Vertreter der "Menschenrechte", ja auch das ist ein Menschenrecht "Recht auf Freizügigkeit". Wenn sich die militanten Nichtraucher fair organisiert hätten, dann gäbe es genug "reine Nichtraucherlokale" Aber diese Leute wollen jetzt ihre Macht ausnützen über die Schiene "Sicherheit am Arbeitsplatz, Krebsgefahr" bei dem Service-personal. Jetzt gibts nur noch die Chance durch "Selbstbedienung" für Raucher, vielleicht
Militante Nichtraucher, werden morgen die Autos (chayenne etc.) still-legen lassen, morgen Hunde und Kühe verbieten und übermorgen das Kinderkriegen ohne Nichtraucherschutz für Kleinkinder unter Strafe stellen Es wird kein Ende geben, Nie

Ralf Weiskopf Kitzingen
Ralf Weiskopf Kitzingen

08.11.2007 um 12:48

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Wer dieses idiotische Rauchverbot auch in kleinen Kneipen und Dorfwirtshäusern durchsetzt, kann sich später als Totengräber deutscher (bayerischer) Wirtshauskultur rühmen. Es ist ein zeichen mehr dafür, wie weit sich die Politik von den normalen Bürgern entfernt hat, von denen für viele der abendliche Besuch in ihrer Stammkneipe eines der wenigen Vergnügen sind die sie sich noch leisten können, wo man sich mit Freunden trifft und (auch über Politik) diskutiert). Für unseren Stammtisch (15 - 20 Leute) bedeutet das Rauchverbot das Ende, weil sich Raucher nicht einfach vor die Tür schicken lassen wollen und der Ärger mit Nachbarn schon vorprogrammiert ist. (Wegweisung durch Polizei). Das rauchverbot it eine Gängelung von Wirten und Rauchern und das Spitzeltum wird föhliche Urstände feiern. (Neue Arbeitsplätze für ehemalig IMS )

Ralf Weiskopf

Thomas W. Müller
Thomas W. Müller

07.11.2007 um 00:28

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Wer sich auch nur ansatzweise mit all den verletzten Grundrechten befasst, kann nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen (und verzweifel ). Ich habe am 06.11.07 VERFASSUNGSBESCHWERDE gegen das HessNRSG beim Bundesvervassungsgericht eingereicht. Ich bin kein Wirt, aber Raucher - vor allem aber überzeugter Demokrat. Infos zum Verfahrensstand werden demnächst auf einer Internet-Seite zu lesen sein. Bis dahin Kontaktaufnahme über -> tom-soft@t-online.de Bei Interesse sende ich Kopie der Verfassungsbeschwerde auf Anforderung per PDF zu. Noch ist die FREIHEIT nicht ganz verloren

ingo.beeken
ingo.beeken

05.10.2007 um 14:44

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Schickt die Politiker in die Wüste

WE
WE

21.09.2007 um 17:26

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Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchergasthausverbot im Raucherdiskriminierungsgesetz (sog. "Landesnichtraucherschutzgesetz") von Baden-Württemberg



Ich verlange die sofortige Aufhebung des Rauchergasthausverbots.

Nach Grundgesetzartikel 93 kann jedermann, auch als Frau, Verfassungsbeschwerde gegen Verletzung SEINER Grundrechte durch öffentliche Gewalt erheben. Gaststättenbenutzer können den Hochverratsbeschluß, daß private Versammlungsstätten für Raucherstimmvieh seit 1 Woche ab Landtagsbeschluß verboten sein sollen, nicht auf dem normalen "Rechtsweg" bekämpfen, er wird nämlich durch Staatsterror gegen Ehemalige Gaststättenbetreiber einschl. Lokalschließung durchgedrückt, dann bleibt den Gästen außer dem Pflichtwiderstand nach grundgesetzlichem Notstrandsrecht nur der Weg zum Bundesverfassungsgericht.



Das Rauchverbot verletzt u.a. mein Grundrecht Handlungsfreiheit nach Art.2 Abs.1, indem ich in privaten Ehemaligen Rauchergasthäusern grundsätzlich weder Rauchtabak noch die Gesellschaft von Rauchenden genießen darf. In meinen höchst wahrscheinlich durch staatl. Verwaltungsbescheid genehmigten Rauchergaststätten - alle ohne abtrennbaren Diskriminierungsraum - ist Rauchen nicht etwa durch den wahnsinnig gewordenen Ehemaligen Betreiber, sondern nur durch den Besatzer Landtag "untersagt". Ein kommentarloses Rauchverbotsschild ist nach 8 ein Landtagsschild (dadurch ist nebenbei ein rechtmäßiger Rauchschutz erschwert).

Das Kneipenrauch-, d.h. Kneipenverbot verletzt meine nach Art.8 Grundgesetz

UNANTASTBARE VERSAMMLUNGSFREIHEIT beim Kneipenbesuch und beim Unterlassen-wegen-Rauchverbot. Die Kneipenabschaffung verletzt mein Versammlungsrecht weiter durch Behinderung meiner Teilnahme an und massive Behinderung von orgenisierten Veranstaltungen im typischen Veranstaltungsort Gasthaus.

Der Ehem. Betreiber soll sogar gezwungen sein, auf Geschlossene Gesellschaften mit Rauch zu verzichten, so die Behauptung in einem Rundschreiben der Stadtverwaltung Heidelberg vom 2.8.7 mit Schwachsinnigenfragen und -antworten aus Stuttgart statt mit dem Gesetzestext.

So ein Brief ging sogar an sog.Internetcafés ("Gaststätte"), in diesen Privaträumen wird besonders deutlich auch das Grundrecht der INFORMATIONSFREIHEIT verletzt.

Rauchverbot und Nikotinentzug verletzen meine Informatonsfreiheit, v.a. weil ich in den Gaststätten auch Zeitungen lese. Aus privat-allgemeinzugänglichen Zeitungen macht der Landtag öffentliche Nichtraucherzeitungen.

Das BEOBACHTUNGS- und MASSNAHMENgebot an den Wirt verletzt (seine und) meine Menschenwürde, mein "allgemeines Persönlichkeitsrecht" und beider Handlungsfreiheit , alles aus Art.1 Abs1 und/oder 2 Abs.1.

Der Zwang, zum Rauchen draußen ÖFFENTLICH HERUMZUHÄNGEN, verletzt die Menschenwürde und bei schlechtem Wetter oder gelegentlichen und altersbedingt vermutlich zunehmenden Gebrechen mein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Das Zwang, ohne Flüssigkeitsnachschub zu rauchen (logisch entstanden am 1.8.7 durch das Rauchverbot in den Konzessionsräumen) verletzt Menschenwürde und Handlungsfreiheit.

Der Landtag verletzt das Willkürerbot aus (mind.) Art.3 GG, indem das erzwungene öffentliche Herumhängen und Rauchen mit oder ohne Trinken seinem Gast"stätten"konzessionswesen Hohn spricht. Das Rauchbekämpfen dient folglich nicht der öffentlichen Ordnung, sondern der verfassungswidrig-WILLKÜRLICHEN VERNICHTUNG DER PRIVATEN GASTHAUSKULTUR, wo die allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt werden (und Eigentum und die Freiheit, Gastwirt statt Nikotinentzugssanstaltsaufseher zu sein).

Soweit öffentliche Belange vorgeschoben werden könnten (indem Gesundheitsgesetze angeblich auch das obskure Gaststättenkonzessionsrecht regeln), insoweit wäre zuungunsten der gaststättenberechtigten Raucher das Diskriminierungsverbot verletzt, indem nur Rauchende in die ABSTELLKAMMER oder FREILUFTAUSSTELLUNG müssen.

Allgemeine und zusätzliche aus dem Landtagsterror und Parkinsons Gesetz resultierende Polizeiinnen- und außenKONTROLLEN - auch hiervon bin ich betroffen - und Privatkontrollen verletzen meine Menschenwürde (parallel schrumpft die Würde des Denunzianten auf Gasthausabschafferniveau) und das allg. Persönkichkeitsrecht einschl. der vom Bundesverfassungsgericht so genannten "informationellen Selbstbestimmung" (Datenschutz).



Soweit der Antrag per Fax vom 20.9.7

Am 21.9. habe ich die Versicherung nachgereicht, daß ich Deutscher bin, die betrifft mindestens die unantastbare (s. Art.19 Abs.1) Versammlungsfreiheit des Art.8, die natürlich auch der (mind. der deutsche) Raucherhauswirt hat.

Mir ist da in einer Raucherentzugsanstalt vorgehalten worden, man könne ja außerhalb der Gaststättenversammlungen rauchen, deshalb sei keine Versammlungsfreiheit verletzt - Humbug (Man kann auch in einem exotischen Touristenzentrum eine Raucherkneipe betreiben, deshalb wäre nach der Humbuglogik durch das hiesige Verbot keine Berufsfreiheit verletzt...).

Ob der Antrag auf sofortige Anordnung einer auf eine sog. einstweilige ist, weiß ich nicht. Es gibt genug Leute, die sich ärgern und ihre eigenen Anträge stellen können, am besten vermutlich gegen jede grundrechtsverletzende Gesetzesbestimmung eine eigene.

Das Zentralorgan der deutschen Stammtische (das bei der Suche nach einer Emailadresse oder auch nur nach einer Mitteilungsmöglichkeit an an die Redaktion leider meine Nerven überstrapaziert) hat am 20 9. geschrieben in der Mannemer Ausgabe: "Das ärgert uns ...Gastwirte, die sich nicht an Rauchverbot und Sperrstunde halten..." Am nächsten Tag berichtet die (Mannemer) Bildzeitung aber über eine Körperverletzungsseuche angeblich v.a. durch das Diskothekenrauchverbot (in welchem Gesetz sind eigentlich Diskotheken definiert Dürfen Pflegeheimhäftlinge beim Staubwischen in ihrer Rockn-Roll-Sammlung rauchen). Die Opfer können m.E auch noch vom Landtag Schadensersatz verlangen. Und natürlich gemeinnützige Arbeit zur Strafe: Im Wald nach verirrten Pflegeheimrauchern suchen (aber bitte keine anderen Landtagsinsassen zurückbringen). Und die wehrpflichtigen Diener der Landtagsherrschaften können nur noch beim Wacheschieben vor der Kaserne weiß-der-Teufel-was rauchen, wenn sie sich nicht vor der Gaststätte den Tod geholt haben, und durch die Kasernen streunen Aufpasser, ob auch nicht unter den Bettdecken geraucht wird oder was. Und in den Schulkasernen arbeiten 1--Aufpasser, die entflohene Raucher einsammeln und Gemeinschaftskunde unterrichten, denn die Gemeinschaftskundelehrer sind vom Volk (mind. der Raucher) zum Landtag abgeordnet...

Zur Weitergabe ohne meine Emailadresse
Bemerkenswert die Mannheimer Juraklausur von Dr. Fetzner, die man in Google mit "rauchverbot mannheim verfassungsbeschwerde" findet: von einem Recht auf Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze keine Idee (bim Überfliegen habe ich nichts gefunden). Verblöden durch jurastudium

Carmen Bodensee
Carmen Bodensee

20.09.2007 um 13:07

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Aber "kaufen" sollen wir Raucher auch weiterhin die Zigaretten - sogar auch noch in den rauchfreien Lokalen
Warum fangen die nicht damit an, alle Automaten zu entfernen, damit man keine Zigaretten mehr kaufen kann. Natürlich nicht, denn der Staat brauch diese Finanzspritze ja weiterhin.
Ich bin auch dafür, dass die kleinen Eckkneipen selbst entscheiden sollten, ob Raucher oder Nichtraucher. Im August war ich erst in Spanien bei Barcelona und mußte feststellen, wie toll das dort klappt. Ich habe in dem Ort übrigens nicht ein einziges Nichtraucherlokal gesehen

Robert Manz, Memmingen
Robert Manz, Memmingen

16.09.2007 um 08:14

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Unser Lokal wird sich NICHT an das geplante Rauchverbot in Gaststätten halten

Wir kündigen jetzt schon an, dass wir behördliche Strafen nicht akzeptieren werden und den Gerichtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht bestreiten werden Der Unterzeichner ist zu tiefst davon überzeugt, dass die geplanten staatlichen Bevormundungen gegen die Grundrechte verstoßen

Im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden wird kein einziger Nichtraucher gezwungen, unsere Gaststätte zu besuchen Unser Personal WILL am Arbeitsplatz rauchen können Unsere Gäste auch

Der Staat geht zu weit, in dem er erwachsenen Menschen vorschreibt, wie diese ihr Leben zu leben haben

Wenn diese (vom bayerischen Kabinett beschlossenen) staatlichen Gängelungen unwidersprochen hingenommen werden, ist es nicht mehr weit dazu, dass Gesundheitsapostel-Politiker sich auch für ein Alkoholverbot in Gaststätten einsetzen werden
natürlich nach einer gescheiterten freiwilligen Selbstverpflichtung weil diese Volksdroge ja auch ach so viel Volkswirtschaftlichen Schaden verursacht, usw. usw.

Nochmals in aller Kürze:

Der Staat hat erwachsenen Menschen nicht vorzuschreiben, wie sie ihre Freizeit verbringen
Kein Nichtraucher wird gezwungen, unser Lokal zu besuchen
Unser Personal möchte am Arbeitsplatz rauchen können

Robert Manz, Treff GmbH (Pilsbar Treff, Kuttelgasse 20, 87700 Memmingen)

PS: Jeder Gastronom kann bereits jetzt bei Nachfrage ein Nichtraucherlokal betreiben Wir wollen den Wünschen UNSERER Gästen entsprechen

PPS: Wenn den Politikern wirklich an einer Förderung von Nichtrauchergaststätten gelegen ist, empfehlen wir einen simplen einfachen Beschluß: Nichtrauchergaststätten bei dem Verkauf von Antialkoholika Speisen genauso wie ALLE anderen Gewerbebetriebe (wie z. B. Bäckereien, Metzgereien, Tankstellen, etc.) mit dem ermäßigten Steuersatz zu belegen Dadurch würde auf elegante Weise der gesellschaftliche Wandel und die Verbreitung von rauchfreien Gaststätten gefördert ohne die Raucher und deren traditionsreiche Gaststätten vor den Kopf zu stoßen - Leider ist nur wenigen Leuten bekannt, dass Gaststätten als EINZIGE Betriebe für alkoholfreie Getränke Speisen anstelle von 7% MwSt. mittlerweile 19 % MwSt. an den Staat abführen müssen, was diese Produkte in Gaststätten aus Kundensicht oft nicht so leicht nachvollziehbar relativ teuer macht Dieses wäre ein marktwirtschaftlicher Ansatz zur Angebotserweiterung von rauchfreien Gaststätten, um auch den Wünschen Bedürfnissen der nichtrauchenden Bevölkerung entgegenzukommen

Georg Altvater, Mannheim
Georg Altvater, Mannheim

06.09.2007 um 09:45

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3300 Tote durch Passivrauchen ist im vorhergehenden Kommentar zu lesen. Kann mein Vorschreiber auch darlegen, wie diese Zahl entstanden ist Wie alt waren die Menschen z. B. 30, 40 oder 80, 90
Volkswirtschaftliche (Gesundheits-)kosten Wie sterben gesunden Nicht(Passiv-)raucher (ja, die sterben auch) Reißen die heute noch Bäume aus und wachen morgen tot auf Jeder KK-Anghörige auf höherer Etage weiß, dass Nichtraucher genausoviel oder mehr Kosten verursachen, wenn auch in späteren Jahren und durch andere Krankheiten.

Übrigens funktionieren Deutsche anders als Franzosen oder Italiener. Die Franzosen stellen einem locker in einer Nichtrauchergaststätte einen Aschenbecher hin und niemand stört es. Deutsche halten sich an Gesetze und denunzieren. Die Polizei wird sich freuen, jetzt darf sie auch noch Raucher jagen bzw. sich verstärkt um nächtliche Ruhestörung kümmern. - Lustige Zeiten.

Martin Mittmann, Bad Homburg
Martin Mittmann, Bad Homburg

05.09.2007 um 17:07

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Das Verbot ist die einzig wirksame Maßnahme für den Nichtraucherschutz und wird von der absoluten Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. Eine freiwillige Regelung würde nicht funktionieren, da sich fast alle Gaststätten als Raucher-Lokal deklarieren lassen würden - ihre Zielgruppe ist dann größer. Die Nichtraucher hätten dagegen wieder das Nachsehen.

Die wirtschaftlichen Einbußen bei einigen Gaststätten verwundern mich etwas, da anderen Ländern (Italien, Neuseeland, Irland) auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gute Erfahrungen gemacht worden sind. Mit der Zeit werden sich aber auch Raucher daran gewöhnen, dass die verrauchte Eckkneipe endlich eine mit gesunder Luft geworden ist - und zum Rauchen geht man eben raus oder lässt es bleiben.

Auf jeden Fall ist klar: Bei 3.300 Toten durch Passivrauchen pro Jahr und den hohen volkswirtschaftlichen (Gesundheits-)kosten (die die Einnahmen aus Tabaksteuer und Rentenausfällen bei weitem übersteigen) war ein umfassendes Verbot dringend erforderlich.

stephan beck
stephan beck

05.09.2007 um 09:30

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Es muß Verfassungs Beschwerde eingelegt werdenWeil 14 und 34 Grundgesetz.Was ist mit meinem Eigentumsrecht/Hausrecht Ich lasse Öffentlichkeit zu nähmlich meine Gäste aber ich bin deshalb kein öffentliches Gebäude.(Verwaltung,Schulen u.s.w.)
Stephan Beck
Vizepräsident DEHOGA S-H
Kreistagsabgeordneter Nord-Friesland

Uwe Ramin, Neuglobsow/Stechlin
Uwe Ramin, Neuglobsow/Stechlin

05.09.2007 um 09:09

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Richtig diese Klage Irgentwan reicht es. Es kann doch nicht sein, das man Bürger dieses Landes entmündigt. Jeder Mensch entscheidet doch selbst in welches Gasthaus er gehen möchte. Ich kann mich nicht erinnern, dap in der Geschichte von Schankwirtschaften jemals davon zu lesen war, adß man dem Betreiber vorschreibt wie er seinen PRIVATen Besitz betreiebn darf. Ich ahbe am Betriebsnachfolgeprojekt INNOPUNKT 8 teilgenommen und das Haus gekauft. Hätte ich vorher gwusst, das man mit in mein Unternehmen eingreift , hätte ich es wohl nicht getan.Ich hoffe mal , dass die KfW Bank jetzt auch ein Teil Ihrer Forderungen reduziert, weil die Voraussetzungen waren andere.Das soll Europa sein Na dann bin ich ja mal gespannt , wie sich die Bürger von den osteuropäischen Ländern verhalten werden , wenn man ihnen das Rauchen verbieten will.Und noch etwas - es ist schon erstaunlich, warum sowenig Gastronomen öffenzlich ihre Meinung kundtun.

Ulrich Leddehrose
Ulrich Leddehrose

04.09.2007 um 21:41

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Diese Beschwerde hätte schon längst auf Reisen sein müssen, weit vor dem 1. August, denn es war doch im Vorfeld schon klar, was dabei raus kommt.
Es gibt im Staat doch wohl Sachen, die wichtiger sind als so ein Schwachsinn. Ich möchte nicht wissen, wieviel Raucherräume in unseren Regierungs- und Verwaltungsbehörden schon entstanden sind und noch entstehen werden, natürlich wieder aus Geldern der Steuerzahler. Aber die Raucher zahlen ja wahrscheinlich schon genug davon.

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