Baden-Württemberg
Vorsicht Falle !
Rechtsradikale Veranstalter tricksen sich zurSaalreservierung
KARLSRUHE. Veranstaltungen rechtsradikaler Gruppierungen haben in der Gastronomie kaum eine Chance, Räumlichkeiten zu reservieren. In der Regel wird man ansonsten mit Polizeiaktionen, Gegendemonstrationen und Ausschreitungen konfrontiert. Hinzu kommt, dass der Betrieb meist in der Zeitung genannt wird und man dadurch Gäste verliert. Der DEHOGA hat jetzt Hinweise darauf erhalten, dass rechtsradikale Veranstalter neue Strategien entwickelt haben, um Räumlichkeiten anzumieten.
Ein Beispiel veranschaulicht diese Vorgehensweise: Ein nettes Ehepaar ist mehrfach Gast in einem Restaurant, sucht das Gespräch mit dem Wirt und man ist irgendwann sogar per Du. Als Stammgast und Freund meldet man eine Feier im Saal mit 100 Personen an, worüber sich der Gastwirt natürlich freut, ohne genau nach dem Anlass zu fragen.
Wenige Tage vorher bekommt er Besuch von der Polizei und wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine rechtsradikale Veranstaltung handelt. Ähnlich verhält es sich mit Saalreservierungen durch Musikgruppen, die dieser Szene zugerechnet werden können. Die Band spielt dann zwar ihre Songs, aber zwischendurch versuchen Vertreter der rechtsradikalen Szene die jungen Leute für sich und die Organisation zu gewinnen. Die rechtliche Lage ist nicht ganz einfach: Wer eine Veranstaltung absagt, riskiert Schadensersatzansprüche. Da die Gruppierungen häufig nicht verboten sind, ist deren Gesinnung meist kein ausreichender Kündigungsgrund. Für den Gastwirt wäre es daher wichtig, beweisen zu können, dass er arglistig getäuscht wurde. Weil er oft gar nicht nach dem Anlass der Veranstaltung gefragt hat, scheidet auch diese Möglichkeit aus.
Der DEHOGA empfiehlt daher vor allem gastronomischen Betrieben, die Nebenräume und Säle anbieten, sich bei größeren Veranstaltungen schriftlich abzusichern. Es sollte ein Vertrag gemacht werden, in dem Ort, Zeitpunkt, Personenzahl und gastronomische Leistungen stehen. Dort sollte man folgende Klausel einfügen:
„Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.“ bru
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