Baden-Württemberg
Wenn laue Abende locken
Deutliches Stadt-Land-Gefälle bei der Außenbewirtung
KARLSRUHE In der warmen Jahreszeit stehen Sommerabende im Freiluftlokal überall hoch im Kurs. Nur den Anwohnern sind solche Lokale ein Dorn im Auge. Dieser Interessenkonflikt führt zu völlig unterschiedlichen Handhabungen in Baden-Württemberg. In Karlsruhe, neben Freiburg die Stadt mit den meisten Sonnentagen in Deutschland, kann man in Lokalen mit Außenbewirtung bereits seit Mitte der 80er Jahre während der Woche bis 23 Uhr die laue Abendluft genießen, am Wochenende und vor Feiertagen sogar bis 24 Uhr. Der Gemeinderat hat darüber hinaus im Jahr 2004 das OrdnungsamtBehörde, die neben der Aufgabe der Verkehrsüberwachung und der Bußgeldstelle auch einige der größten Bürgerservicebereiche der Stadtverwaltung wahrnimmt .
weiter mit Mausklick... ermächtigt, bei längeren Hitzeperioden auch während der Woche die Öffnung von Biergärten und Terrassen bis 24 Uhr zu erlauben.
Auch die Anzahl der Freiluftlokale dürfte rekordverdächtig sein: Es gibt mehr als 500 Gaststätten mit Außenbewirtung in Karlsruhe. Anfänglich sollten diese kulanten Regelungen nur probehalber gelten. Da sich die Beschwerden der Nachbarn jedoch nicht häuften, hat sich diese Regelung 20 Jahre lang bewährt. In Stuttgart, mit seinen 800 Außenbewirtungen und Heidelberg werden die Terrassenstühle in der Regel schon um 23 Uhr zusammen geklappt. Immerhin sind es in Stuttgart noch etwa 150 Lokale, in denen man sich auch nach 23 Uhr noch an lauen Sommernächten erfreuen kann. In Ulm ist auf den Terrassen sogar schon eine Stunde früher Schluss. Ab 22 Uhr geht dort im Freien normalerweise nichts mehr. Überall gibt es jedoch Ausnahmeregelungen. Ohne eine entsprechende Auflage in der Gaststättenkonzession gilt auch für Biergärten die allgemeine Sperrzeit von 2 Uhr beziehungsweise an den Wochenenden 3 Uhr.
Während in den Städten allgemein eine größere Bereitschaft besteht die Biergärten länger zu öffnen, gibt es ein unerfreuliches Stadt-Land-Gefälle. Je kleiner die Gemeinde, umso mehr scheut sich der Bürgermeister Lockerungen umzusetzen. In den allermeisten Gemeinden werden daher nur Konzessionen mit der Auflage erteilt, die Außenbewirtschaftung um 22 Uhr zu beenden.
Auch im Hinblick auf das Nachtleben gibt es Unterschiede. Lokale, die länger als bis zur regulären Sperrzeit geöffnet haben dürfen, spiegeln die Wichtigkeit des Nachtlebens wider. In Heidelberg kommen auf 100.000 Einwohner 10,7 solcher Lokale, in Karlsruhe sind es 19,9 in Ulm 25,9 und in der Landeshauptstadt Stuttgart 25,5. Aber auch hier hat Baden-Württemberg Nachholbedarf, nachdem die beiden Nachbarländer Bayern und Rheinland-Pfalz die allgemeine Sperrzeit bereits auf 5 Uhr festgesetzt haben.