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Rheinland-Pfalz

Wirte fürchten um die Existenz

Für viele Einraum-Gastronomen ist die Aussetzung des Rauchverbots die letzte Hoffnung / Teilerfolg für klagende Gastwirte

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2008/8 vom 23. Februar 2008
von

MAINZ. Was tun wenn’s brennt? Wenn es sich dabei um Zigaretten handelt, die ab 15. Februar 2008 in Rheinland-Pfalz unerlaubterweise in Gaststätten glimmen, lautet die Antwort: Die kommunalen Ordnungsbehörden schreiten ein. Mit einer Ausnahme: In kleineren Gaststätten mit nur einem Raum bleibt das Rauchen vorläufig weiter erlaubt. Dies hat der Verfassungsgerichtshof in Koblenz am 12. Februar in einer Eilentscheidung beschlossen.

Damit folgte das höchste rheinland-pfälzische Gericht den Anträgen von fünf Gastwirten. Die Wirte sahen durch den Nichtraucherschutz ihre Existenz bedroht. Mindestens 80 Prozent ihrer Stammgäste seien Raucher, folglich würden Umsatzrückgänge, sogar der wirtschaftliche Ruin drohen. Der Verfassungsgerichtshof argumentiert: Bis zur endgültigen Klärung der Verfassungsbeschwerde im Hauptsachverfahren könne den Wirten irreparabler Schaden entstehen. Deshalb wurden alle „inhabergeführten Kneipen mit nur einem Gastraum und ohne Beschäftigte“ vorläufig vom Rauchverbot ausgenommen.

„Das Rauchverbot ist nach der Mehrwertsteuererhöhung der nächste Schwachsinn, der für die Vernichtung einer weiteren Branche sorgen wird“, sagte Eberhard Barth, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz, gegenüber der AHGZ: „In Einraum-Gaststätten rechnen wir, sollte der Verbotsstopp wieder zurückgenommen werden, mit stark reduzierten Gästezahlen, verkürzter Aufenthaltsdauer der Gäste und langen Raucherpausen vor der Gaststätte.“

Santo Vitale von der Pizzeria Zwölf Apostel in Bingen hat vorgesorgt: „Damit die Gäste in unserem Speiseraum das Essen rauchfrei genießen können, habe ich einen Raum angebaut.“ Früher war der Bereich im Hof des Restaurants nur überdacht. Doch Vitale teilte den Hof ab und zog eine Trennwand mit Fenstern und Schiebetüren ein. Nun haben rund 20 Personen Platz in der neuen Raucherstube. Andere Kollegen haben diese Möglichkeit nicht. Jeden Tag steht der 56-Jährige Marion Sotler hinterm Tresen seiner Eckkneipe Am Dom in Worms – und das seit 23 Jahren. Jetzt bangt er um die Zukunft: „Wenn in Rheinland-Pfalz das Rauchverbot wie geplant gekommen wäre, hätte ich zumachen müssen, 90 Prozent meiner Stammgäste sind Raucher. Jetzt darf ich zumindest bis zur endgültigen Klärung der Verfassungsbeschwerde hoffen.“

Aufschub oder Aufhebung

Peter Stadler, Inhaber der Speisegaststätte Zur Krone in Rodalben, meint: „Das ist nur eine Gnadenfrist, das Rauchverbot wird ohne Einschränkung kommen, da bin ich mir sicher. Obwohl ich als Betrieb ohne Angestellte die Ausnahmeregelung nutzen könnte, habe ich mich entschlossen, auf Nichtraucher umzustellen. Mit der Option, nach dem Essen eventuell das Rauchen zu erlauben.“

Klaus Wolters vom Landgasthaus Rehmühle in Pirmasens sagt: „Da ich zur Mittagszeit ausschließlich Gäste habe, die nur kurz vorbeischauen, etwas essen, trinken und eine rauchen wollen, bleiben die weg, sobald das Wetter schlechter ist.“ Evi Ebel von Evi’s Pub in Sondernheim meint: „Natürlich bin ich gegen das Rauchverbot. Die kleinen Kneipen um die Ecke haben das Nachsehen. Ich habe keine Möglichkeit einer Abtrennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Jetzt hoffe ich, dass aus der vorläufigen Aussetzung des Rauchverbots eine dauerhafte wird, sonst muss ich mir überlegen, wie es weitergehen soll.“

Die Politik ist sich in dieser Frage nicht einig: Die SPD-Mehrheitsfraktion im rheinland-pfälzischen Landtag kündigte an, die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten. Ziel bleibe der absolute Schutz der Nichtraucher. CDU und FDP haben dagegen eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, um „inhabergeführten Einraum-Gaststätten ohne Beschäftigten“ die Wahlfreiheit zu geben, wenn die Raucherkneipe am Eingangsbereich deutlich als solche gekennzeichnet wird. Heinz Feller

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