Hamburg
Wirte sind völlig verunsichert
Neues Passivraucherschutzgesetz in der Kritik / Umsatzeinbrüche belasten Gastronomen / DEHOGA bereitet Klagen vor
HAMBURG. Erstens kommt es anders. Zweitens als man denkt: Das am 1. Januar in Kraft getretene Passivraucherschutzgesetz macht den Hamburger Wirten massiv zu schaffen. Einzelne Betriebe melden Umsatzrückgänge um bis zu 70 Prozent. Dem DEHOGA-Landesverband liegen jetzt Rückmeldungen von 70 Gastronomen vor, die im Vertrauen auf die zuvor geltende Gesetzeslage bis zu 100.000 Euro in – nun nutzlose – Raucherräume investiert hatten.
Gutachten in Auftrag gegeben
Wut und Verunsicherung in der Branche sind groß. Entsprechend stark war die Resonanz auf die Einladung zur Fachgruppensitzung Gastronomie des Verbandes. Mehr als 130 Gastronomen – das ist rekordverdächtig – waren in das Restaurant Parlament von Claus-Dieter Hübsch gekommen, um sich zu informieren und das weitere Vorgehen zu beraten.
Hamburg habe seit Beginn des Jahres bundesweit das schärfste Passivraucherschutzgesetz, kritisierte der Fachgruppenvorsitzende Jens Stacklies.
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Rauchen ist jetzt nur noch in Kneipen mit bis zu 75 Quadratmetern Gastraumfläche erlaubt, wenn absolut keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Größere Gasstätten können zwar separate Raucherräume einrichten, aber auch hier darf in allen Räumen kein Essen serviert werden. Der Verband zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes an, und hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse Ende Februar vorliegen sollen. Insbesondere kritisiert der DEHOGA an der Gesetzesausführung, dass der Begriff der „zubereiteten Speisen“ nicht zweifelsfrei definiert wird und keine Aussagen zum Rauchen in Geschlossenen Gesellschaften gemacht werden. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gregor Maihöfer kündigte an, dass man derzeit mit einzelnen Betrieben im Gespräch sei, um Klagen gegen eventuelle Bußgeldbescheide, beziehungsweise für die Zahlung von Schadensersatz vor dem Verwaltungsgericht vorzubereiten.
Vorschriften strikt einhalten
Um Bußgelder zu vermeiden, riet Maihöfer den Mitgliedern bis zur endgültigen juristischen Klärung der Situation, sich strikt an die derzeit gültigen Vorschriften zu halten. Insbesondere müssen Gastronomen „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, um das Rauchverbot in ihren Räumen durchzusetzen. Dazu gehöre, so Maihöfer, die Kneipe von außen entsprechend zu kennzeichnen, keine Aschenbecher aufzustellen und bei Zuwiderhandlungen gegebenenfalls die Polizei zu informieren. Und: „Gehen Sie auf keinen Fall selbst gegen Raucher vor“, warnte der Hauptgeschäftsführer. Dadurch würde man sich, besonders wenn auch Alkohol im Spiel ist, nur unnötig in Gefahr begeben. Mathias Thurm



