Fussball-EM
Auch Public Viewing hat Spielregeln
Stuttgart/Berlin. Bald ist es soweit: Am 8. Juni beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Sie dauert bis zum 1. Juli. Im Anschluss finden die Olympischen Spiele in England statt (27. Juli bis 12. August). Hoteliers und Gastronomen haben bei beiden Ereignissen wieder die Chance, ihren Gästen ein unvergessliches Live-Erlebnis der verschiedenen Wettkämpfe der Athleten sowie der 31 EM-Fußballspiele (alle bei ARD/ZDF) in gastfreundlicher Atmosphäre zu bieten.
Damit Wirte bei der Übertragung der Spiele in ihren Restaurants, Hotels oder Biergärten nicht ins Abseits geraten, gilt es für sie einige Regeln zu beachten.
Meldefrist beachten
Wer noch keine GEMADeutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte"".
weiter mit Mausklick...-Lizenz für die Fernsehwiedergabe hat und jetzt Fernseher oder Großbildschirm für die Zeit der Fußball-EM und den Olympischen Spielen 2012 aufstellt, muss dies auch der Gema anzeigen (mindestens drei Tage vorher) und entsprechende Urheberrechtsgebühren zahlen. Der Grund: Da bei den Übertragungen der Spiele auch der EM-Song, die Nationalhymnen und in den Pausen WerbungTeilbereich des Kommunikationsmixes. Mediawerbung.
weiter mit Mausklick... mit Musik sowie Kommentare der Sportreporter öffentlich wiedergegeben werden, haben auch die Verwertungsgesellschaften Gema, GVL und VG Wort urheberrechtliche Ansprüche.
Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... Bundesverband konnte für die Zeit vom 8. Juni bis 12.August 2012 mit der Gema Sondertarife für das Aufstellen eines Fernsehgerätes oder eines Großbildschirmes/einer Leinwand vereinbaren. So betragen die urheberrechtlichen Gebühren für Gema, GVL und VG Wort für Verbandsmitglieder nur 26,25 Euro brutto pro Fernsehgerät.
Beim Einsatz von Großbildschirmen/Leinwänden (ab Bilddiagonale von über 106 cm bzw. über 42 Zoll) liegen die Sondertarife inkl. GEMA, GVL und VG Wort bei:
83,74 Euro brutto für eine beschallte Fläche bis 100 Quadratmetern
124,98 Euro brutto für eine beschallte Fläche bis 200 Quadratmetern
167,47 Euro brutto für eine beschallte Fläche bis 300 Quadratmetern.
Ab einer Raumgröße von über 300 Quadratmetern muss nach den ganz normalen Tarifsätzen für Großbildschirme abgerechnet werden.
Aber Vorsicht: Mit den genannten Tarifen ist nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz abgegolten. Wird zum Beispiel vor oder nach der Fernsehübertragung Unterhaltungsmusik mit Tonträgern gespielt, dann handelt es sich um eine Veranstaltung, die jeweils separat angemeldet und abgerechnet werden muss.
Nur wer erstmalig einen Fernseher oder Großbildschirm für die Zeit der Fußball-EM und der Olympischen Spiele 2012 aufstellt, muss dies auch der GEZ anzeigen und für drei Monate die Gebühren von insgesamt 53,94 Euro zahlen.
Uefa-Rechte prüfen
Weiterhin stellt sich die Frage, ob Fußballübertragungen in Gastronomie und Hotellerie angemeldet, Lizenzen beantragt und Public-Viewing-Gebühren gezahlt werden müssen. Die TV-Übertragungsrechte für die Fußball-EM 2012 liegen bei der Uefa. Es ist davon auszugehen, dass grundsätzlich TV-Übertragungen in Gastronomie und Hotellerie – wie auch bei den vergangenen Fußball-Europameisterschaften – weder anmelde-, noch gebührenpflichtig sind. Dies ist nach Vorgaben der Uefa dann der Fall, wenn:
die Bilddiagonale der verwendeten Leinwand kleiner als 3 Meter ist
kein Eintritt genommen wird
kein SponsoringFörderung von Personen oder Organisationen im kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Bereich durch Unternehmen mithilfe von Geldern oder Sachleistungen.
weiter mit Mausklick... im unmittelbaren Zusammenhang mit der Fernsehübertragung erfolgt
keine kommerzielle Aktivitäten vorgenommen werden
der Ort, an dem die Übertragung stattfindet, für nicht mehr als 150 Personen ausgelegt ist.
Zu den genannten Kriterien gibt es allerdings aus Sicht des DEHOGA immer noch offene Fragen, welche noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Sollte eine Fußballübertragung als kommerzielles Public Screening eingestuft werden, erhebt die Uefa pro Leinwand Gebühren, die bei 35Euro/qm/Leinwand beginnen. Eine Lizenz muss dann bis zum 18. Mai 2012 beantragt werden. Weitere Infos auf der Uefa-Website (siehe unten).
de.uefa.com/uefaeuro/">http://de.uefa.com/uefaeuro/
ties/publicscreening/index.html
Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin

