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Lebensmittelkontrolle
wird Ländersache,
Pfiffe für die Gema
und Bettensteuer
vor dem Aus

Kommentar

Drei Aufreger in einer Woche

Von Ulrich Jungk, stellv. Chefredakteur

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2012/38 vom 15. September 2012
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Warum so kompliziert, wenn es doch auch ganz einfach geht? Schmuddelköchen konnte man schon immer und ohne großen AufwandDer Einsatz oder die zu erbringende Leistung, um einen bestimmten Nutzen zu erzielen .
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das Handwerk legen. Aus und vorbei mit der Sauerei! Stattdessen wird Monate lang mit viel Herzblut und noch mehr Sachverstand über Sinn und Zweck einer bundesweiten gestritten, die jetzt als sogenanntes Kontrollbarometer wieder in die Verantwortlichkeit der Länder fallen soll. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hervor. Warum eigentlich erst jetzt? (Seite 2)

Zweiter Aufreger: , Discotheken- und Clubbetreiber – aber auch Hoteliers und Künstler – wehren sich lautstark in München gegen steigende GEMADeutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte"".
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-Gebühren. Der Monopolist will die Tarife für Clubs und Discos teilweise bis weit über 1000 Prozent erhöhen. Für viele Betriebe wäre dies der Todesstoß. (Seite 5)

Dritter Aufreger: Post vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben dieser Tage die Prozessbeteiligten in Sachen „Matratzen-Maut“ in Bingen und Trier erhalten. In der schriftlichen Urteilsbegründung stellt das Gericht fest, dass die Erhebung von Bettensteuern auf dienstlich veranlasste Übernachtungen in jedem Fall rechtswidrig ist. Selbst dann, wenn die Übernachtung mit privaten Unternehmungen verknüpft wird. Und all jenen Kommunen, die partout auch künftig bei privat veranlassten Übernachtungen Bettensteuern abkassieren wollen, zeigen die Leipziger Richter vorsorglich die rote Karte. Es müssten dann Regelungen getroffen werden, die für die Betroffenen – also Hoteliers und Gäste – hinreichend bestimmt und voraussehbar sein. In der Praxis, darin sind sich alle betroffenen Hoteliers einig, ist ein solches Verfahren nicht zu leisten. Es scheint, als könne die Akte geschlossen werden. (Seite 5)




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