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Mindestlohn

Verbindlich: Die Lohnuntergrenzen im niedersächsichen Gastgewerbe Foto: Uschi Dreiucker/pixelio.de

Mindestlohn

In Niedersachsen gelten nun Mindestlöhne fürs Gastgewerbe

30. November 2011
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HANNOVER. Unter 7,94 Euro pro Stunde läuft nichts mehr. Alle Beschäftigten im Gastgewerbe in verdienen demnach mindestens 1342 Euro brutto im Monat als ungelernte Kraft. "Jeder Betrieb, der in den Wirkungsbereich des Tarifvertrags fällt, muss sich daran halten", bestätigte , Hauptgeschäftsführer des Niedersachsen ahgz.de.

Auf Vorstoß der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) kam es zu diesem Tarifabschluss mit dem DEHOGA, den das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für das Land Niedersachsen als allgemeinverbindlich erklärt hat. Es handle sich faktisch um einen , so Balke, aber ein Mindestlohn, wie er derzeit politisch diskutiert werde, sei das nicht.

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Der DEHOGA hat sich dazu bereit erklärt, um die Wettbewerbssituation zwischen „tariftreuen Betrieben und denen, die sich nicht daran halten“ zu entschärfen. „Wir wollen weiterhin keinen generellen Mindestlohn, den uns die Politik vorschreibt“, unterstreicht Balke.

So ist die Lage bundesweit. Nur BAWÜ reicht an die Forderung der NGG heran. Die Lohnuntergrenzen sind nur in Niedersachsen für alle Betriebe verpflichtend Foto: AHGZ/Quelle DEHOGA

Guido Zeitler, Referatleiter für das Gastgewerbe bei der , sieht das anders. Für einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für alle Branchen in Deutschland will er nach wie vor kämpfen. Obwohl er den Abschluss in Niedersachsen „sicherlich als Erfolg“ wertet, um Lohndumping zu untergraben. Bei 8,50 Euro Stundenlohn könnten Arbeitnehmer ohne Sozialleistungen auch von ihrem Gehalt leben. Nur in Baden-Württemberg liegt derzeit das niedrigste Einkommen mit 9,10 Euro über dieser Forderung (siehe Grafik). In Bayern gelten beispielsweise 8,17 Euro pro Stunde (1380 Euro monatlich), in Mecklenburg-Vorpommern sind es nur 6,10 Euro pro Stunde (1071 Euro monatlich). In keinem Bundesland außer Niedersachsen sind die Lohnuntergrenzen bisher verbindlich.

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