Bettensteuer
München lässt Bettensteuer fallen
von Alexandra Leibfried
STUTTGART. In München ist die Bettensteuer Geschichte. Das hat der Stadtkämmerer der Landeshauptstadt heute bekanntgegeben. "Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie", freut sich Conrad Mayer, Kreisversitzender des DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... Kreisverbandes.
Auch sonst ist Bewegung im Land. Göttingen zieht die Bettensteuer zurück, Hildesheim erstattet bereits gezahlte Beträge, Hannover entscheidet sich gegen die Bettensteuer. „Wir gehen davon aus, dass das OVG Lüneburg, bei dem unsere Verfahren aus Niedersachsen anhängig sind, sich dem Urteil aus Leipzig anschließt“, so Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Niedersachsen mit Sitz in Hannover.
Das sind Erfolgsmeldungen, auf die Hoteliers sehnsüchtig warten. Denn sowohl mit der Bürokratie durch diese SteuerFinanzielle Einnahmequelle des Staats und zugleich wichtigstes Instrument zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben.
weiter mit Mausklick..., als auch Umsatzverlusten haben sie deutschlandweit zu kämpfen. In 20 Städten gab es die Bettensteuer schon, in 70 weiteren war sie bis zum vergangenen Mittwoch im Gespräch.
Kommunen reagieren unterschiedlich
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Bettensteuer in Bingen und Trier teilweise für verfassungswidrig erklärt. Will heißen: Auf Übernachtungen von Privatleuten und Touristen darf sie erhoben werden, bei Geschäftsreisen nicht. Da die Satzungen der Rheinlandpfälzer Kommunen an dieser Stelle nicht trennen, sind sie unwirksam. Kulturföderabgaben sind also weiterhin zulässig und in Dortmund deshalb rechtskräftig. Diese Stadt erhebt die Bettensteuer nur auf private Übernachtungen.
Nun sind die Kommunen am Zuge, sie müssen reagieren und dies geschieht fast im Stundentakt. Darmstadt hat die Steuer gekippt, wie Welt online meldet. Ebenfalls aussetzen will Köln (die Wiege der Bettensteuer), bis das Leipziger Urteil geprüft ist. In Hamburg müsste die Satzung angepasst werden (sie soll ab 2013 gelten), darin ist keine Trennung vorgesehen. Die veranschlagten Einnahmen würden so von 20 Mio. Euro auf maximal 14 Mio. Euro sinken.
Fakt ist, dass Kommunen, die die Bettensteuer wieder abschaffen, auf Einkünfte von vielen Millionen Euro verzichten müssen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sie das hinnehmen. Allerdings, wer in der Praxis die Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Übernachtungen nachprüft, ist offen. "Der Datenschutz ist ein hohes Gut", zitiert Welt online eine Sprecherin der Stadt Köln, die die Schwierigkeit der Unterscheidung offen einräumte. Conrad Mayer ergänzt: "Das wäre auch gar nicht praktikabel und das wissen eigentlich alle."
Der Vorsitzende Leipziger Richter Wolfgang Bier hielt jedoch die Unterscheidung für möglich und zog einen Vergleich zur Hundesteuer. Für privat gehaltene Hunde würden schließlich Steuern erhoben, für Diensthunde nicht. Möglich ist dieser Schluss, weil das Gericht festlegte, dass es sich bei der Bettensteuer um eine sogenannte örtliche Aufwandssteuer handelt. Diese ist zulässig bei Konsumausgaben, die über den täglichen Bedarf hinausgehen. Darunter fällte eine private Übernachtung.
Weitere Statements zum Thema:
Gereon Haumann, Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz:
„Wir sind froh, dass das Bundesverwaltungsgericht unsere Argumente gewürdigt und nunmehr für klare Verhältnisse gesorgt hat. Wir fordern die Städte Trier und Bingen auf, die unrechtmäßig erhoben Steuern unverzüglich in voller Höhe unseren Beherbergungsbetrieben zu erstatten. Zudem erwarten wir die Erstattung sämtlicher im Zusammenhang mit der Einführung der Bettensteuer entstandenen KostenDer in Geldeinheiten bewertete Verbrauch von Produktionsfaktoren und Dienstleistungen, der zur Erstellung und zum Absatz der betrieblichen Leistung erforderlich ist.
weiter mit Mausklick..., da diese ausschließlich von den Kommunen zu verantworten sind. Dies sind insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, sonstige Abwicklungskosten und die betrieblichen Investitionskosten, beispielsweise in EDV-Abrechungssyteme.
Mario Kade, Präsident des DEHOGA Brandenburg:
"Das ist ein wichtiges Urteil für Deutschland mit Signalwirkung."
Andreas Lämmel, Präsident des Landestourismusverbandes Sachsen
"Mit der Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen wird die Erhebung der Steuer an ihrer Praxistauglichkeit scheitern"
Martin Katz, Vorsitzender des Ausshcusses Deutschlandtourismus im DRV:
„Das ist eine grundsätzlich richtungsweisende Entscheidung und gute Nachricht für den Deutschlandtourismus. Jetzt müssen aber alle Kommunalverantwortlichen diesen Unsinn komplett streichen, damit es keine ungleiche Behandlung von Geschäfts- und Privatreisen sowie keinen ‚Strafzoll‘ für Urlauber gibt. Alles andere verwirrt und verkompliziert die Abrechungsprozesse und macht Urlauber zu Gästen zweiter Klasse.“
Alexander Aisenbrey, 1. Vorsitzender der HDV
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"Das Urteil zeigt auch, dass die Hotellerie nicht die zu melkende Kuh für wahnwitzige Steuerideen sein darf."
Ulrich Brandl, Präsident des DEHOGA Bayern:
„Ich kann jeder Kommune nur dringend empfehlen, touristisch bedingte Übernachtungen nicht durch eigens konstruierte Abgaben künstlich zu verteuern."
Ante Bauer, IHK-Geschäftsführerin Halle-Dessau:
"Wir setzen auf praktische Vernunft und die Einsicht in den Kommunen: Eine Unterscheidung zwischen privaten und geschäftlichen Übernachtungen ist nicht praktikabel und wäre unzumutbar für die Hotellerie und Beherbergungsunternehmen"



