Kommentar
Tropfen auf den heißen Stein
Von Raphaela Kwidzinski, Redakteurin
HRS nutzt seine Monopolstellung weiterhin aus. Obwohl zahlreiche Hoteliers in den vergangenen Wochen Kritik geübt haben, bleibt die Verfügbarkeitsparität bestehen. Die Best-PreisTransaktionspunkt zwischen Angebot und Nachfrage eines Produkts bzw.
weiter mit Mausklick...-Klausel wird nach der AbmahnungIm arbeitsrechtlichen Sinn eine offizielle Verwarnung aufgrund des konkreten Fehlverhaltens eines Mitarbeiters.
weiter mit Mausklick... durch das Bundeskartellamt nur ausgesetzt, nicht aufgehoben. Viele kleine Hotels sind so abhängig von dem Portal, dass sie die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zähneknirschend annehmen müssen.
Zwar hat HRS-Chef Tobias Ragge im AHGZ-Interview darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeitsparität nur für dritte Anbieter, nicht für die hoteleigene Website gilt. Doch vielen Hoteliers reicht dieses mündliche Zugeständnis nicht aus. Sie wollen das schriftlich haben. An den AGBs wurde nichts geändert. Wenn HRS es ernst meint mit den Änderungen, muss es diese in den Vertrag hineinschreiben.
An der Best-Preis-Klausel hält das Portal ebenfalls fest, auch wenn sie bis zur endgültigen Entscheidung des Bundeskartellamts ausgesetzt bleibt und die Hoteliers ihre Zimmer solange auf der eigenen Website zu günstigeren Preisen verkaufen können.
Grund für das Festhalten an der Ratenparität: „Unser gemeinsamer Kunde erwartet eine transparente und glaubwürdige Preisstruktur“, heißt es in einem Schreiben von HRS an die Hoteliers. Das ist fraglich. Wenn der Hotelgast die Prozesse verstehen würde, wäre er vielleicht bereit, eine ProvisionVergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Reiseleistung eines Reiseveranstalters oder eines Einzelleistungsträgers durch den Reisemittler.
weiter mit Mausklick... für den Vermittlungsaufwand zu zahlen. Wenn er eine Wohnung sucht, zahlt er diesen Beitrag schließlich auch an einen Immobilienmakler. Im Klartext heißt das: Hoteliers wird die Vermittlungsgebühr abgeknöpft, auf dem Wohnungsmarkt zahlt dagegen der Kunde.
Die Nachricht, dass das HRS die langjährigen und zuverlässigen Hotelpartner nun doch nicht zum elektronischen Lastschriftenverfahren zwingt, wirkt da für viele Hoteliers wie ein Tropfen auf den heißen Stein.


