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Angriffe im Netz: Auch im offfenen W-Lan in Restaurants lauern Gefahren Foto: Colourbox

EDV

Wie Gastronomen sicheres W-Lan anbieten

26. Juni 2012

MÜNCHEN. Die Gäste in Restaurants, Cafés und Bars wünschen sich offenes , um von dort aus im Internet surfen zu können. Was Gäste beim uneingeschränkten Surfen im Internet machen, bleibt jedoch im Dunkeln. Gastronomen riskieren damit Abmahnungen und Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro.

gibt 10 Tipps an Gastronomen, die ihr W-Lan-Angebot sicher und gesetzeskonform gestalten wollen.

Bei der Auswahl eines Anbieters sollte der Gastronom darauf achten, dass er folgende Fragen mit "Ja" beantworten kann:

    1. Ist der Hotspot bei der Bundesnetzagentur gemäß § 6 TKG angemeldet?
    1. Ist die Erfassung, Speicherung und Bereitstellung von Nutzerdaten für Auskunftsersuche von Sicherheitsbehörden gewährleistet?
    1. Wird die fristgerechte Löschung der Bestandsdaten (interne IP-Adresse, Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) übernommen?
    1. Ist die neueste Hardware im Einsatz, die den aktuellen technischen Standards und Sicherheitsansprüchen gerecht wird?
    1. Wird eine ausreichende Verschlüsselung durch WPA2, Firewall und Port garantiert?
    1. Wendet sich der Abmahner im Fall einer Rechtsverletzung an den Anbieter, da nur seine IP Adresse sichtbar ist? Denn so vermeiden Gastronomen KostenDer in Geldeinheiten bewertete Verbrauch von Produktionsfaktoren und Dienstleistungen, der zur Erstellung und zum Absatz der betrieblichen Leistung erforderlich ist.
      weiter mit Mausklick...
      für die Abwehr der Ansprüche. Eine qualifizierte Verteidigung durch Fachleute ist garantiert.
    1. Steht dem Gastronomen eine umfassende 24/7/365-Beratung zur Verfügung?
    1. Gibt es für alle gängigen Endgeräte ein einfaches Authentifizierungskonzept? Im besten Fall läuft dies nur über die Mobilfunknummer ohne Angabe sensibler persönlicher Daten.
    1. Wird der Nutzer ausreichend aufgeklärt und instruiert? Beispielsweise muss die Nutzung von Tauschbörsen durch einen Nutzungsvertrag oder die AGB untersagt werden.
    1. Werden stichprobenartige Überprüfungen des Nutzungsverhaltens bei auffällig hohem Datenaufkommen durchgeführt?

red/rk

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