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Im Visier der Wettbewerbshüter: Das Superior Vital Resort Oversum in Winterberg Abbildung: Hotel

Unternehmen

Wirbel ums Winterberger Ei

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2012/16 vom 14. April 2012
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WINTERBERG. Die Vorfreude der Hotelbetreiber und auf die Eröffnung ihres neuen Superior Vital Resorts Oversum in ist gewaltig getrübt. Das 77-Zimmer-Hotel mit spektakulärer Ei-Form soll Mitte Mai eröffnet werden. Doch vor Ostern flatterte der Oversum GmbHAbk. für Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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eine Klageschrift des Landgerichts Arnsberg ins Haus. Den Hotelchefs wird darin vorgeworfen, schon vor Eröffnung des Hotels in Pressemitteilungen mit vier Sternen geworben zu haben. Dies bedeute einen gegen das gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Kläger ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Frankfurt am Main. Der Verein geht gegen die Hotelbetreiber vor, weil das neue Hotel bei mit vier Sternen angepriesen wurde, obwohl es noch gar nicht klassifiziert war. „Eine Kennzeichnung mit Hotelsternen sowie eine WerbungTeilbereich des Kommunikationsmixes. Mediawerbung.
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mit Sterne-Hinweisen für Hotels suggerieren dem Kunden, dass es sich dabei um ein klassifiziertes Hotel handelt“, heißt es in der Klageschrift. Diese Werbung sei wettbewerbswidrig.

10.200 Euro Vertragsstrafe

Die Wettbewerbszentrale hatte die Hotelbetreiber bereits Anfang Februar abgemahnt und die Oversum-Chefs aufgefordert, nicht mit einer HotelklassifizierungDie entscheidende Kategorisierungsaufgabe besteht darin, die Vielfalt gastgewerblicher Angebotsformen zu ordnen, um dadurch in- und ausländischen Touristen Vergleichsmöglichkeiten zu verschaffen.
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zu werben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung, so die Wettbewerbszentrale, sei eine Vertragsstrafe in Höhe von 5100 Euro zu zahlen. Der Kläger beantragt jetzt über das LandgerichtGericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf Landesebene, bei dem Zivil- und Strafkammern gebildet werden.
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für zwei Eintragungen bei Hotel.de eine Zahlung von 10.200 Euro nebst Zinsen seit dem 3. März.

Geschäftsführer Bernd Rüdiger versteht die Welt nicht mehr. Nach Eingang der AbmahnungIm arbeitsrechtlichen Sinn eine offizielle Verwarnung aufgrund des konkreten Fehlverhaltens eines Mitarbeiters.
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im Februar habe er sofort eine Unterlassungserklärung abgeben und alle Klassifizierungseintragungen stoppen lassen, so Rüdiger gegenüber der AHGZ. Das werde er vor Gericht nachweisen. Die Abmahnfristen seien allerdings so kurz bemessen gewesen, dass die Sterne-Erwähnung bei Hotel.de nicht rechtzeitig gelöscht werden konnte. Dies sei jedoch inzwischen geschehen. Der Geschäftsführer will die Sache vor Gericht durchziehen, zumal er den Kriterienkatalog mit dem DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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durchgegangen sei und die 4-Sterne-Klassifizierung mehr als erfülle.

häufen sich

„Ein Hotel kann schon vor der Eröffnung klassifiziert werden“, sagt Lizzie Herzog vom Hotelverband Deutschland (IHAAbk. für Hotelverband Deutschland.
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). Im Winterberger Hotel sei dies jedoch nicht der Fall gewesen. „Schätzt ein Hotelier sein Haus selber ein und wirbt damit, handelt er wettbewerbswidrig“, so Herzog. Werden dem IHA oder DEHOGA solche Fälle bekannt, werde man aber immer versuchen, den Hotelier davon zu überzeugen, sich klassifizieren zu lassen oder die Sterne-Werbung einzustellen.

Das Oversum-Resort ist kein Einzelfall. Viele Hotels werben lange vor der Eröffnung mit einer entsprechenden Klassifizierung – auf Bannern an Hauswänden, in Pressemitteilungen und über Online-Portale. „Beschwerden im Zusammenhang mit der kommen jetzt gehäuft vor“, sagt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung bei der Wettbewerbszentrale. Derzeit liefen einige Abmahnverfahren im Bayerischen, so Schönheit. Die Wettbewerbszentrale gehe nie von sich aus gegen Verstöße gegen das UWG vor. „Der Anstoß kommt immer von außen“, so Schönheit. In Winterberg „verpetzte“ ein Hotelier die Oversum-Betreiber. Zum des Superior Vital Resorts: Rund 22.000 Euro hat nach Angaben von Bernd Rüdiger die Sache bisher gekostet. Geht die Klage durch, muss sein Unternehmen noch einmal rund 15.000 Euro berappen.

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