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Werden für viele teurer: Die Gebühren für das Abspielen von Musik im Lokal Foto: Colourbox

Musikrechte

DEHOGA kritisiert neue Gema-Tarife

3. April 2012
von  

BERLIN. Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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Bundesverband kritisiert die neue Tarifregelung, die die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMADeutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte"".
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) der Bundesvereinigung der Musikveranstalter vorgelegt hat.

„Die will ab dem 1. Januar 2013 eine vollkommen neue Tarifstruktur im Veranstaltungsbereich zur Anwendung bringen, die zu existenzbedrohenden Erhöhungen der Gema-Gebühren für Livemusik- und Tonträgerveranstaltungen führt“, sagt DEHOGA-Bundesprädienst , der auch Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter ist.  „Offensichtlich will die GEMA ihre Einnahmen auf KostenDer in Geldeinheiten bewertete Verbrauch von Produktionsfaktoren und Dienstleistungen, der zur Erstellung und zum Absatz der betrieblichen Leistung erforderlich ist.
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der Musikveranstalter erheblich steigern.“

Zwei Tarife, für Livemusik und für Tonträgermusik, sollen künftig insgesamt elf Tarife ersetzen. Damit ginge ein sehr großer Teil der mit diesen unterschiedlich gestalteten Tarifen erzielten Einzelfallgerechtigkeit verloren, so der Bundesverband.

Betroffen sind alle Veranstaltungen, in denen live oder von Tonträgern gespielt wird. Das sind zum Beispiel alle Veranstaltungen in der Gastronomie, vom Jazzabend bis zur Ü-30-Party, Tanzveranstaltungen, Bälle, Galas, Silvesterfeiern, Bunte Abende aber auch Straßenfeste, die durch ein aktuelles BGH-Urteil schon jetzt eine Vervielfachung der Lizenzgebühren zu verkraften haben.

Der DEHOGA hat die Erhöhung für die einzelnen Betriebsarten wie folgt in Prozent ausgerechnet:

        • ohne Eintritt, bis 100 Quadratmeter Fläche = keine Veränderung,
        • ohne Eintritt, bis 200 Quadratmeter Fläche = Erhöhung um 25 Prozent,
        • 15 Euro Eintritt, bis 200 Quadratmeter Fläche = Erhöhung um 45 Prozent,
        • 15 Euro Eintritt, bis 600 Quadratmeter Fläche = Erhöhung um 81 Prozent,
        • 40 Euro Eintritt, bis 2200 Quadratmeter Fläche = Erhöhung um 534 Prozent.

Weitere Tarifänderungen führen zum Wegfall von Nachlässen zum Beispiel beim AbschlussBezeichnung für die letzte Stufe im Verkaufsprozess.
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eines Jahrespauschalvertrages, sowie zu weiteren Zuschlägen. So erhöhen sich die oben genannten Veranstaltungen um weitere 50 Prozent, wenn Musik länger als fünf Stunden gespielt wird. Die Gema-Gebühren für eine Abendveranstaltung mit Musik, die um 19:30 Uhr beginnt, würden sich dann ab 0:30 Uhr nochmals deutlich verteuern. , deren Veranstaltungen in der Regel von 22 bis 5 Uhr laufen, sind besonders betroffen. Ihnen drohen Erhöhungen von durchschnittlich 400 Prozent (6 Euro Eintritt, 200 Quadratmeter Fläche) bis zu 1.400 Prozent (15 Euro Eintritt, 500 Quadratmeter Fläche). Das ist definitiv existenzgefährdend, so der DEHOGA.

„Im Hinblick auf die Gema-Tarife bleibt offensichtlich nur der Weg vor Gericht. Für eine Tarifstrukturänderung besteht keine Veranlassung, die Tarife haben sich seit über 50 Jahren im Markt bewährt“, teilen DEHOGA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter in einer gemeinsamem Pressemittlung mit. red/rk

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