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Gut prüfen: Online-Marketing muss ab dem 1. September neuen Regeln folgen

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Recht

E-Mail-Marketing rechtssicher machen

13. Juli 2012

DÜSSELDORF. Für den Versand von Werbenachrichten oder Newslettern durch elektronische Post (E-Mail) müssen in Deutschland zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Wie der (BVDW) mitteilt, wurden in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Anforderungen für zulässiges E-Mail-Marketing vor allem auch durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahre 2009 weiter erhöht. Die in der Novelle des BDSG vorgesehene Übergangsfrist für die werbliche Nutzung von vor Inkrafttreten erhobenen Kundendaten läuft zum 31. August 2012 endgültig ab.

Deshalb hat der BVDW eine kostenlose Zusammenstellung mit konkreten Handlungsempfehlungen für rechtssicheres E-Mail-Marketing und NewsletterHäufig angewandtes Instrument der externen Kommunikation, um redaktionell bearbeitete Unternehmensnachrichten zu kommunizieren.
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-Versand. Soweit noch nicht geschehen, rät der BVDW Unternehmen zu einem umfassenden Daten-Audit. Auf insgesamt zehn Seiten erläutert der BVDW die entsprechenden Anforderungen an deutsche Unternehmen für die Nutzung von Kundendaten zum Versand von Werbe-E-Mails und Newslettern. Weitere Informationen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org. red/eck

www.bvdw.org

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