POTSDAM. Die Potsdamer Hoteliers müssen weiterhin mit der Bettensteuer leben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Normenkontrollantrag eines Potsdamer Hotels gegen die Steuer zurückgewiesen. Der privat veranlasste Übernachtungsaufwand signalisiere steuerliche Leistungsfähigkeit der Gäste und dürfe deshalb besteuert werden, so die Begründung des Gerichts. Auch sei es...
