Eigentümer eines Anteils an einer Aktiengesellschaft und damit Miteigentümer am Unternehmen. Aktionär können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Der Aktionär haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur mit seiner Einlage.
Wesentliche Aktionärsrechte sind laut Aktiengesetz:
Stimm-, Rede- und Fragerecht bei der Hauptversammlung
Anrecht auf die Dividende, d. h. auf Auszahlung der erwirtschafteten, nicht betriebs- und wachstumsnotwendigen Gewinne, soweit diese nicht nach Gesetz, Satzung oder Hauptversammlungsbeschluss ausgeschlossen ist
Das Stimmrecht und der Gewinnanteil des Aktionärs bestimmen sich nach der Größe seines Anteils an der Gesellschaft.