alle dauerhaften Werte eines Unternehmens. Neben dem Umlaufvermögen ist das Anlagevermögen Teil der Bilanz eines Unternehmens. Es steht auf der Aktiva-Seite und stellt damit einen Teil des Unternehmens- dar.
Wie das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten ist in der Bilanz auch das Anlagevermögen gesondert auszuweisen. Als Anlagevermögen sind nur Gegenstände auszuweisen, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen sollen. Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört, ergibt sich nicht aus der Bilanzierung, sondern aus der Zweckbestimmung. Zum Anlagevermögen gehören zum Beispiel immaterielle Wirtschaftsgüter, Sachanlagen und Finanzanlagen sowie immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente. Das Anlagevermögen untergliedert sich in abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen:
Zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören unter anderem auf Dauer dem Betrieb gewidmete Gebäude, technische Anlagen und Maschinen sowie die Betriebs- und die Geschäftsausstattung.
Zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen gehören Grund und Boden, Beteiligungen und andere Finanzanlagen, wenn sie auf Dauer dem Betrieb dienen sollen.