Organ einer wirtschaftlich ausgerichteten juristischen Person des Privatrechts, dem insbesondere die Kontrolle der ordnungsgemäßen Geschäftsführung obliegt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Aufsichtsrat bei jeder:
Aktiengesellschaft
Genossenschaft
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn sie mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt
Des Weiteren kann bei einer GmbH im Gesellschaftsvertrag die Bildung eines Aufsichtsrats vereinbart werden. Im Fall einer Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat je nach Höhe des Grundkapitals aus bis maximal 21 Mitgliedern. Die Wählbarkeit in den Aufsichtsrat besteht nur unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen, die § 100 AktG enthält. Den Mitgliedern wird in den meisten Fällen eine finanzielle Vergütung zugebilligt.