Produktionsstätte, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Restaurant. Dabei dient die betriebliche Leistungserstellung in der Regel der Befriedigung fremder Nachfrage, im Gegensatz etwa zum privaten Haushalt, der vorwiegend konsumiert und dessen Produktion auf die Deckung des Eigenbedarfs gerichtet ist. Der Betrieb im Sinne einer Produktionsstätte wird in der Regel unterschieden vom Unternehmen, das als wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Einheit verstanden wird, einen oder mehrere Betriebe umfassen kann sowie weitere, von der Produktion getrennte Funktionsbereiche einschließt. Im Arbeitsrecht wird unter Betrieb die organisatorische Einheit verstanden, innerhalb der ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern mithilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck verfolgt.
" Betriebliches Vorschlagswesen