Steuerform, der ausschließlich natürliche Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften unterliegen und deren Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen ist. Die Rechtsgrundlage befindet sich im Einkommensteuergesetz . Erhebungsformen der Einkommensteuer sind die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Bauabzugsteuer und die Aufsichtsratsteuer. Sie werden auch als Quellensteuern bezeichnet, da sie direkt an der Quelle durch Dritte abgezogen werden. Im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung kann der Steuerpflichtige je nach der Höhe seiner Einkünfte die Steuer ganz oder teilweise zurückfordern. Bei Erhebung der Einkommensteuer wird durch zahlreiche Regelungen die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt.
Einlage Kapitaleinbringung eines Unternehmers aus seinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen. Dabei kann es sich um einen Vermögensgegenstand oder um ein Wirtschaftsgut handeln.Gegenstand von Einlagen können beispielsweise sein:
Bareinzahlungen: Einlagen von privatem Geld in die Geschäftskasse, Einzahlung auf ein betriebliches Konto oder die Zahlung einer Betriebsschuld mit Mitteln des Privatvermögens.
Sonstige Wirtschaftsgüter: Ein bisher ausschließlich privat genutzter Kleinbus wird in Zukunft nur noch als betrieblicher Lieferwagen eingesetzt.
Nutzungen: Ein privater Pkw wird auch für betrieblich bedingte Fahrten genutzt.
Leistungen: Eine privat angestellte Reinigungskraft putzt auch das Büro des Hoteldirektors.