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Einmietbetrug

Die Begriffserklärung von Einmietbetrug

sogenannter Eingehungsbetrug, dies heißt, bei Vertragsabschluss ist dem Täter bewusst, dass er eingegangene Mietverbindlichkeiten nicht begleichen kann oder will.

Dies geschieht vor allem in der Hotellerie. Der Einmietbetrüger mietet sich in ein Hotelzimmer ein und verschwindet einige Zeit später, ohne die Rechnung zu begleichen.

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