Ansprüche eines Unternehmens auf Gegenleistung für vom Unternehmen erbrachte Lieferungen und Leistungen oder der Anspruch auf Einlösung einer eingegangenen Verpflichtung. Forderungen können gegenüber den eigenen Gesellschaftern, den Gästen, den Lieferanten, den Mitarbeitern oder sonstigen Geschäftspartnern bestehen. Sie werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Kapitalgesellschaften müssen - je nach Größenklasse - ihre Forderungen nach dem Handelsgesetzbuch in besonderer Weise in der Bilanz ausweisen.
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Forderungen können sowohl zum Anlagevermögen als auch zum Umlaufvermögen gehören und werden nach Sicherheit und Laufzeit klassifiziert.