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Generalversammlung

Die Begriffserklärung von Generalversammlung

Zusammenkunft aller Mitglieder einer Genossenschaft, die sinngemäß der Hauptversammlung einer AG entspricht, jedoch mit weiterreichender Verfügungsmacht. Besitzt die Generalversammlung mehr als 1.500 Mitglieder, kann gemäß § 43 a GenG eine Vertreterversammlung gebildet werden. Als oberstes Entscheidungsorgan wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat und beschließt über die Führung der Geschäfte und die Gewinnverteilung.

Die Vertreter werden von den Genossen in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Generalversammlung oder die Vertreterversammlung ist das höchste und für die Willensbildung maßgebliche Organ einer Genossenschaft.

Übersetzung von Generalversammlung ins Englische

  • general assembly

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