Fähigkeit einer natürlichen Person, Rechtsgeschäfte selbst oder durch einen Vertreter wirksam abzuschließen.
Die Geschäftsfähigkeit ist eine besondere Form der Handlungsfähigkeit im Zivilrecht und von der Deliktfähigkeit zu unterscheiden. Die gesetzliche Regelung ist in den §§ 104 bis 113 des Bürgerlichen Gesetzbuches enthalten. Es werden drei Stufen der Geschäftsfähigkeit unterschieden:
Geschäftsbesorgungsvertrag
""GeschäftsunfähigkeitKinder vor der Vollendung des 7. Lebensjahrs und Personen, die sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand der dauernden Geisteskrankheit befinden
"beschränkte GeschäftsfähigkeitPersonen zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr und Betreute, die einem Einwilligungsvorbehalt unterliegen
volle Geschäftsfähigkeit Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und weder geschäftsunfähig noch beschränkt geschäftsfähig sindRechtsfähigkeit.