Personen- oder Sachgesamtheit, die sich zusammengeschlossen hat, um die Rechtsfähigkeit zu erlangen. Unterschieden werden juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Juristische Personen des privaten Rechts sind der eingetragene Verein , die Genossenschaft , die Aktiengesellschaft , die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Kommanditgesellschaft auf Aktien und Stiftungen des privaten Rechts .
"Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind die Körperschaften , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts .
Zusammen mit den natürlichen Personen bilden die juristischen Personen die Rechtssubjekte.
Juristische Person
Kapitalflussrechnung
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