gesellschaftsrechtlicher Personenverband zur gemeinsamen Zweckverfolgung, deren Grundtyp die BGBGesellschaft ist, welche in den §§ BGB: 705ff. BGB geregelt ist. Charakteristisch für Personengesellschaften ist, dass die Personen und ihre Funktionen im Vordergrund stehen, nicht etwa der Kapitaleinsatz. Im Gegensatz dazu steht bei der Kapitalgesellschaft die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund.
Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, d. h. nicht nur mit dem in die Gesellschaft eingebrachten Kapital, sondern auch mit dem Privatvermögen.
Zu den Personengesellschaften gehören:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Offene Handelsgesellschaft
Kommanditgesellschaft
Partnerschaftsgesellschaft
GmbH & Co. KG
Stille Gesellschaft