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Verein, nicht rechtsfähiger

Die Begriffserklärung von Verein, nicht rechtsfähiger

auf Dauer angelegte Verbindung einer größeren Anzahl von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, die nach ihrer Satzung körperschaftlich organisiert ist, einen gemeinsamen Namen besitzt und auf einen sich ändernden Mitgliederbestand angelegt ist. Die im Verein organisierten Personen werden als Mitglieder und nicht als Gesellschafter bezeichnet. Mitglieder können sowohl natürliche Personen wie auch ^juristische Personen sein. Vom rechtsfähigen Verein unterscheidet sich der nicht rechtsfähige Verein allein durch den fehlenden Eintrag ins Vereinsregister.

Alle Vereine, so auch die nicht rechtsfähigen Vereine, sind zu unterscheiden in

wirtschaftliche

nicht wirtschaftliche Vereine

Der Idealverein nimmt im Gegensatz zum wirtschaftlichen Verein nicht wie ein Unternehmen am Wirtschaftsund Rechtsverkehr teil. Der wirtschaftliche Verein kommt in der Praxis vor allem in der Form der Aktiengesellschaft, GmbH und der eingetragenen Genossenschaft vor. Früher wurden die Aktiengesellschaften auch als Aktienvereine bezeichnet, woran man das Wesen als Verein in der Bezeichnung noch erkennen konnte. Auf nicht rechtsfähige Vereine finden nach dem Wortlaut des § 54 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung.

In einer Satzung wird die Organisation des nicht rechtsfähigen Vereins festgelegt. Einer besonderen Form bedarf sie nicht.

Übersetzung von Verein, nicht rechtsfähiger ins Englische

  • unincorporated association

Passende Fachbegriffe zu Verein, nicht rechtsfähiger

Literatur zu Verein, nicht rechtsfähiger

  • Gabler Wirtschaftslexikon (2005)
  • Schierenbeck, H. (2003)
  • Wöhe, G./ Döring, U. (2005)