alle Aufwendungen, die im Sinne des Einkommensteuergesetzes zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen anfallen.
Beispiele sind Kosten der doppelten Haushaltführung, Bewerbungskosten sowie Kosten für Arbeits- und Dienstbekleidung.
Diese Kosten können bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Einkünfte von den Einnahmen abgezogen werden.