Gremium, das laut § 106 Abs. 1 BetrVG zum Zwecke der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Unternehmer sowie der gegenseitigen Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, in Unternehmen mit mehr als 100 ständigen Mitarbeitern, einzurichten ist.
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus drei bis sieben Mitgliedern , die für die Dauer ihrer Amtszeit vom Betriebsrat bestellt werden. Bei den monatlichen Tagungen sollen wirtschaftliche Angelegenheiten zur Sprache kommen und auf diese Weise dem Betriebsrat mitgeteilt werden. Der Unternehmer soll insbesondere auf die sich aus der wirtschaftlichen Lage ergebenden Auswirkungen für die Personalplanung eingehen. Im Einzelnen können dies z. B. folgende Angelegenheiten sein :
Produktions- und Absatzlage
Rationalisierungsvorhaben
Einschränkung und Stilllegung von Betriebsteilen
Zusammenschluss von Betrieben