im Steuerrecht Bezeichnung für Gegenstände, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder vermögenswerte Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung zu Kosten führt, die einer selbstständigen Bewertung zugänglich sind. In der Regel unterliegen diese Kosten einer Nutzung von mehreren Wirtschaftsjahren und können zumindest mit dem Betrieb übertragen werden.
Das Äquivalent im Handelsrecht ist der Vermögensgegenstand. Für die Bilanzierung und Bewertung sowie die Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften werden die Wirtschaftsgüter in bestimmte Gruppen eingeordnet. Es existieren daher unterschiedliche Arten von Wirtschaftsgütern:
Materielle und immaterielle ) Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sowie des Anlagevermögens
Bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
Abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter