Urteil

Ausschankplan bei Hochzeiten verbindlich

Wenn zuvor mit dem Wirt vereinbart worden ist, dass bei einer Veranstaltung nur bestimmte Getränke ausgeschenkt werden sollen, müssen die Veranstalter Drinks anderer Art auch nicht zahlen.

FRANKFURT/M. Nur das, was auf dem Ausschankplan steht, muss auch vom Hochzeitspaar bezahlt werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied

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