Die Tarifentgelte im hessischen Gastgewerbe gehen in zwei Stufen nach oben. Laufzeit bis Mitte 2024.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG und der Dehoga Hessen haben sich nach fast einem Jahr coronabedingtem Stillstand und drei darauffolgenden Verhandlungsrunden auf einen neuen Anschlusstarifvertrag für das hessische Gastgewerbe geeinigt.
Demnach steigen die tariflichen Entgelte im hessischen Gastgewerbe zunächst zum
1. März 2022 um 8,5 Prozent. In einer zweiten Stufe werden die Löhne um weitere 6,5 Prozent zum 1. Januar 2023 angehoben. Der Tarifvertrag ist erstmals zum 30. Juni 2024 kündbar und hat damit eine
Gesamtlaufzeit von 28 Monaten.
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Kein neuer Tarifvertrag in Bayern
Der Dehoga Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen.
Gerald Kink, Verhandlungsführer für die Arbeitgeber und Präsident des Dehoga Hessen kommentiert: "Mit diesem Abschluss in einer Zeit, in der noch nicht klar ist, wann wir wieder unter normalen Bedingungen arbeiten können, machen wir deutlich, dass wir zu unserer
Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen. Es geht um Wertschätzung für die enormen Belastungen, die hinter uns liegen, aber auch um
klare Perspektiven für die Zukunft in der Branche."
Gewerkschaft und Arbeitgeberverband hätten den bereits zum Ende des Jahres 2020 ausgelaufenen Tarifvertrag viele Monate angesichts der langen
Lockdownphasen im Gastgewerbe nicht erhöht. Jetzt aber seien sich die Tarifvertragsparteien einig, dass viele gute Gründe für stabile Erhöhungen der Entgelte sprächen.
Peter-Martin Cox, Geschäftsführer der NGG Rhein-Main, betont: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie haben
harte Monate hinter sich. Viele haben das Gastgewerbe in der Krise verlassen. Mit Blick auf die Unsicherheiten in diesen Tagen sind vielfach Kurzarbeit und weiterhin bestehende
Unwägbarkeiten in der Branche noch bei weitem nicht überstanden. Wir sind froh darüber, dass wir mit diesem Abschluss Vertrauen darin schaffen, dass sich Ausbildung und Arbeit im Gastgewerbe in Hessen lohnen."
Signal für Ausbildung in Hotellerie und Gastronomie
Die
Ausbildungsvergütungen im hessischen Gastgewerbe werden zum 1. März 2022 in
einem Schritt erhöht, und zwar im ersten Ausbildungsjahr von derzeit 815,00 auf 1000,00 Euro, im zweiten Jahr der Ausbildung von derzeit 930,00 auf 1150,00 Euro und im dritten Ausbildungsjahr von 1.065,00 auf 1300,00 Euro.
In diesem Zusammenhang kündigten NGG und DEHOGA weitere Maßnahmen zur
Förderung der Ausbildung und Gewinnung von qualifiziertem Fachkräftenachwuchs an.
Lebenshaltungskosten und Preise steigen
Die Tarifpartner seien sich einig, dass angesichts der andauernden Coronakrise die angespannte wirtschaftliche Lage der Branche genauso berücksichtigt werden müsse wie die lange Dauer der
außerordentlichen Herausforderungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher sei insbesondere die lange
Laufzeit von über zwei Jahren mit Blick auf Planungssicherheit für beide Seiten wichtig. Zudem sei berücksichtigt worden, dass die
Lebenshaltungskosten auch in den kommenden Monaten weiterhin hoch sein werden.
Demgegenüber haben auch Hotels und Restaurants mit
steigenden Kosten zu kämpfen, die zu den wirtschaftlichen Belastungen und massiven Umsatzeinbrüchen der Coronakrise hinzukämen.
Geralds Kinks klare Worte: "Unsere Gäste können nicht erwarten, dass sich ein stabiler Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation unserer Mitarbeiter nicht auch flächendeckend in der
Kalkulation unserer Angebote widerspiegelt."
Gewerkschaftsmann Peter-Martin Cox begrüßt ausdrücklich die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass die
erhöhten Leistungssätze beim Kurzarbeitergeld beibehalten werden.
Im Zusammenhang damit mahnt Gerald Kink allerdings die einhundertprozentige
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an. Aktuell sei geplant, dass die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Hälfte reduziert wird. Kink stellt klar: "Die Regelung der hundertprozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge darf keinesfalls zum 31. Dezember auslaufen. Die Betriebe brauchen auch hier
volle Unterstützung und Planungssicherheit."