Ab 10. Januar soll die Novemberhilfe vollends ausbezahlt werden. Für Dezember fließen Abschlagszahlungen. Für Januar soll die Überbrückungshilfe III greifen.
Der
Dehoga Bayern gibt regelmäßig Informationen zum
Stand der Staatshilfen heraus. Demnach sollen in der kommenden Woche - nach den bereits geleisteten Abschlagszahlungen - die Hauptentschädigungszahlungen der
Novemberhilfe endlich ausgezahlt werden. An einer Lösung für die Beantragung der
Novemberhilfe Plus, die Entschädigungen von einer Höhe über 1 Mio. Euro betrifft, werde mit Hochdruck auf allen politischen Ebenen gearbeitet.
Seit Ende Dezember können
Anträge für die Dezemberhilfe ausgefüllt wedren. Hier fließen nach Infornationen des Verbandes seit dieser Woche die ersten
Abschlagszahlungen. Ab Januar wird dann die Überbrückungshilfe III greifen.
Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe III richtet sich an Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe mit einem
Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro im Jahr 2020. Sie kann im Programmzeitraum Januar bis Ende Juni 2021 in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Genaueres hierzu sowie weitere Antworten auf die wichtigsten
Fragen zur Überbrückungshilfe III auf der
offiziellen Internetseite des Bundes.
Dort ist auch eindeutig vermerkt, dass bei der Überbrückungshilfe III im Rahmen der Antragsberechtigung der Vergleichsmonat für den Umsatzrückgang grundsätzlich der
jeweilige Monat im Jahr 2019 ist (da ja 2020 bereits einige Monate von coronabedingten Umsatzrückgängen betroffen waren).
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Software-Probleme
Novemberhilfen verzögern sich nochmal
Anders als zugesagt stand die Software des zuständigen Dienstleisters den Betrieben nicht ab dem 10. Januar zur Verfügung.