Das Gastgewerbe in Deutschland soll bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie weiter unterstützt werden. Der Bundestag stimmte für das dritte Steuerhilfe-Gesetz. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll bis Ende 2022 gelten.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass auf
Speisen in der Gastronomie weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent anfallen wird. Da dies erst dann in Kraft treten kann, sobald das Gastgewerbe wieder öffnen kann, soll die
Steuersenkung bis Ende 2022 gelten. Bisher war dies lediglich bis zum Sommer vorgesehen. Auf Getränke bleibe es beim Satz von 19 Prozent, heißt es. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die
Restaurants und Bars so im Jahr Steuern in Höhe von 3,4 Mrd. Euro sparen.
Lob vom Dehoga
Die Verlängerung der Steuerermäßigung war bereits zu Beginn des Monats klare Sache, nun wurde sie vom
Bundestag wie erwartet bestätigt. Als "richtig, wichtig und mutmachend" bezeichnete
Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband), bereits Anfang Februar die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen sowie die Erweiterung des Verlustrücktrags.
"Die Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni 2021 hinaus
schafft Perspektiven für die notleidenden Restaurants und lässt Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen", so Zöllick. Die CSU hatte diese Maßnahme auf die Agenda des Koalitionsausschusses gesetzt.
Dauerhafte Entfristung gefordert
Doch fordert der Verband, die steuerliche Gleichbehandlung für Speisen
dauerhaft zu entfristen. "Es wäre widersprüchlich, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab 1. Januar 2023 wieder mit 19 Prozent zu besteuern", so Zöllick, während für Fertiggerichte aus dem Supermarkt nur 7 Prozent anfallen würden.
Dieser Text erschien zuerst auf www.food-service.de.