Tal der Tränen: Schuhbeck mit seinen Verteidigern in München
Der Gastronom und Spitzenkoch Alfons Schuhbeck hat sein Geständnis im Prozess um Steuerhinterziehung ausgeweitet und Computermanipulationen auch in seinem Restaurant Südtiroler Stuben eingeräumt. Als verantwortlich bezeichnet er ausschließlich sich selbst.
Fehlende Rechnungsnummern im Kassensystem seien "auch auf Computermanipulationen zurückzuführen, für welche letztendlich ich verantwortlich bin", sagte der Gastronom vor dem Landgericht München I. "Es gibt hier keinen fremden Dritten, der hierfür verantwortlich ist."
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Geständnis wird umfassender
Bereits am 13. Oktober hatte Schuhbeck ein weitgehendes Geständnis abgelegt, sich dabei aber hauptsächlich auf sein anderes Restaurant Orlando bezogen. Für die Südtiroler Stuben hatte er damals nur generell Verantwortung übernommen und angegeben, er könne sich nicht erinnern, wie die Manipulationen konkret abgelaufen waren.
"Dass ich dies am Mittwoch nicht in der gewünschten Deutlichkeit gesagt habe, bitte ich zu entschuldigen», sagte Schuhbeck nun. "Es war keine Absicht, sondern meiner großen Belastung und meinen Ängsten geschuldet." Der 73-Jährige fügte hinzu: "Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht. Diese Vorstellung macht mir Angst, aber ändert nichts daran, dass ich bereit bin, die Verantwortung für meine Fehler zu übernehmen."
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"Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den Südtiroler Stuben nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird", sagte Schuhbeck. Von
mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte
Schuhbeck auch von
technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.
Frage nach der Höhe der Strafe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen vor, unter anderem
mit Hilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es
um mehr als 2,3 Mio. Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im Orlando und in den Südtiroler Stuben hinterzogen haben soll.
Nach seinem Geständnis dürfte es vor Gericht nicht mehr um die Frage gehen, ob Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird - sondern darum, wie hoch die Summe ist, die ihm nachgewiesen werden kann. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.
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Er bitte das Gericht, "eindringlich, die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen", sagte Schuhbeck. Aber: "Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen."
Berufliche Konsequenzen
Unabhängig von einem Urteil hat der Prozess bereits
berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der
Bayerische Rundfunk (BR) hat
Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst
aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.
Vom ZDF hieß es auf Nachfrage zur Kochsendung "Küchenschlacht", in der Star-Köche abwechselnd zu sehen sind: "Das ZDF hat für die Aufzeichnungen der neuen 'Küchenschlacht'-Ausgaben bereits berücksichtigt, dass Alfons Schuhbeck während seines Prozesses und bis zur Urteilsverkündung nicht in der Sendung zum Einsatz kommt."