Die Jobs bei den großen Fastfood- und Fast-Casual-Ketten sollen auch über die Krise hinweg sicher sein. Ein Überbrückungsinstrument wird die Kurzarbeit.
MÜNCHEN. Die Corona-Pandemie hat ernste Auswirkungen auf McDonald's & Co.: Zurückgehende Gästezahlen, Umsatzeinbußen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens stellen auch die Systemgastronomie vor eine harte Belastungsprobe. Deswegen haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung nun darauf geeinigt, mit einer Zusatzvereinbarung im erst kürzlich ausgehandelten Entgelttarifvertrag für mehr Sicherheit zu sorgen.
Die Systemgastronomie in Deutschland, organisiert im Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), zählt immerhin mehr als 120.000 Beschäftigte. Die aktuell getroffene tarifliche Vereinbarung ermöglicht rückwirkend ab 1. März 2020 die Einführung von Kurzarbeit in der Branche und schafft somit rechtlich Zugangsmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld. Darauf hat sich der BdS in einer sehr kurzen und ergebnisorientierten Verhanldung mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geeinigt.
"Die Auswirkungen betreffen viele unserer überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen. Deshalb mussten wir zügig Handeln"#/ZITAT#
"Wir haben in den letzten Tagen eine unglaubliche, gesundheitspolitische Dynamik erlebt, die nicht spurlos an unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft vorbeigegangen ist. Die Auswirkungen betreffen viele unserer überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen. Deshalb mussten wir zügig Handeln. Das haben wir getan", sagt Sandra Mühlhause, BdS-Präsidentin.
BdS-Hauptgeschäftsführerin und Verhandlungsführerin der BdS-Tarifkommission Andrea Belegante äußert sich deshalb auch sehr zufrieden über die vertrauensvolle Einigung im Eiltempo: "Die Sozialpartner haben mit der heute vereinbarten Ergänzung zur Kurzarbeit einen extrem wichtigen Schritt zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen, ausgelöst durch die Coronakrise unternommen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die enge, konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit dem Sozialpartner NGG. Mit dieser Lösung sichern wir Arbeitsplätze und verschaffen den Unternehmen etwas Luft zum Atmen."
Kündigungsschutz über die Kurzarbeit hinausFreddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender und Verhandlungsführer, kommentiert: "Uns war es wichtig, dass wir den drohenden Einkommensverlust bei Kurzarbeit für die Beschäftigten mit der Regelung etwas abfedern können. Wenn ein Store schließt oder die Beschäftigten weniger eingesetzt werden und Kurzarbeit beantragt wird, dann müssen die Beschäftigten mit dem reduzierten Lohn, dem Kurzarbeitergeld und einer Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 90 Prozent ihres alten Nettolohns kommen. Vor allem haben wir es geschafft, einen Kündigungsschutz zwei Monate über die Laufzeit der Kurzarbeit hinaus zu vereinbaren. Das ist ein Stück weit Sicherheit und sichert das Einkommen für Tausende unserer Mitglieder und die Beschäftigten in der Systemgastronomie."
red/rk