Entschieden: Die Mehrwertsteuersenkung für gastronomische Speisen bleibt gesenkt
Es hatte sich im Vorfeld abgezeichnet, nun stimmt auch der Bundesrat zu und macht es damit rechtskräftig: Gastronomen zahlen für Speisen weiterhin eine niedrige Mehrwertsteuer. Angesichts der drohenden Energiekrise in Deutschland hat der Bundesrat gebilligt, dass die Steuer noch bis Ende 2023 auf 7 Prozent gesenkt bleibt. Ausgenommen davon sind weiterhin Getränke.
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent reduziert worden – ursprünglich befristet bis Ende 2022. Das Kabinett hatte auf Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits einer Verlängerung für das Jahr 2023 zugestimmt.
Der Bundesrat folgt damit dem
Vorschlag des Haushaltsausschusses von Ende September. Dieser hatte sich eine Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer für gastronomische Speisen ausgesprochen und als
Argumente unter anderem
durch Corona veränderte Konsumgewohnheiten und die
steuerliche Ungleichbehandlung etwa von To-go-Offerten kritisiert.
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Verringerte Mehrwertsteuer wohl bis Ende 2023
Ein Dokument des Haushaltsausschusses zeigt Begründung, Dauer und zu erwartende Mindereinnahmen für den Bund auf.
"Da
geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern", hieß es im damaligen Protokoll.
Vertreter der
Gastronomie und Verbände wie der Dehoga fordern seit langem eine
dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zum Vor-Ort-Verzehr, beziehungsweise eine Entfristung der in der Corona-Pandemie aufgelegten Regelung. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl hatte sich sogar Olaf Scholz offen für eine dauerhafte Beibehaltung der Regelung ausgesprochen. Die Koalitionäre der Ampelregierung konnten sich bislang auf diese Entfristung nicht einigen, als eine Maßnahme
zur Entlastung der gebeutelten Unternehmen wurde nun aber die Regelung verlängert.