Recht
Kein Schmerzensgeld bei zusammengebrochenen Stühlen: Ein Gastwirt muss seine Bestuhlung keinen speziellen Sicherheitstests unterziehen. Das entschied das Landgericht Ingolstadt.
Jetzt Angebot auswählen und sofort weiterlesen!
Jetzt Angebot auswählen und sofort weiterlesen!