Aktuelles Gerichtsurteil
Das Beherbergungsverbot für touristische Reisende sei legitim, um die Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG) im Rahmen eines Eilverfahrens bezügliches des Teil-Lockdowns.
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